Sie befinden sich: Home » Zollansätze für Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten ab 01.10.2022
Vorankündigung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Gemäss Medienmitteilung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG vom 14.09.2022 soll sobald als möglich folgende Verordnung geändert werden:
- Verordnung des EFD über die anwendbaren beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.722.1).
Ab 01.10.2022 würden neue bewegliche Teilbeträge gelten:
- Infolge der Preisentwicklungen der Rohstoffe der letzten Monate würden die Zollansätze teilweise ansteigen.
- Die Importeure würden gebeten, dieser Situation Rechnung zu tragen.
Die entsprechende Änderung der Verordnung sowie die massgebenden Preisdifferenzen würden alsbald im Internet unter www.bazg.admin.ch veröffentlicht.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam
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