Vorankündigung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Gemäss Medienmitteilung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG vom 14.09.2022 soll sobald als möglich folgende Verordnung geändert werden:
- Verordnung des EFD über die anwendbaren beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.722.1).
Ab 01.10.2022 würden neue bewegliche Teilbeträge gelten:
- Infolge der Preisentwicklungen der Rohstoffe der letzten Monate würden die Zollansätze teilweise ansteigen.
- Die Importeure würden gebeten, dieser Situation Rechnung zu tragen.
Die entsprechende Änderung der Verordnung sowie die massgebenden Preisdifferenzen würden alsbald im Internet unter www.bazg.admin.ch veröffentlicht.
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LawMedia Redaktionsteam