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Mietrecht

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BR befürwortet formelle Erleichterungen im Mietrecht

Datum:
19.10.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Formelle Erleichterungen, Schnellere Eigenbedarfskündigung, Verschärfung der Untermiete
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ablehnung der Untermiete-Verschärfung + der schnelleren Eigenbedarf-Kündigung

Der Bundesrat (BR) hat auf Einladung der Rechtskommission des Nationalrates zu drei parlamentarischen Vorlagen im Mietrecht Stellung genommen. Dabei geht es um folgendes:

Der BR stimmt den formellen Erleichterungen zu, wie er am 19.10.2022 beschlossen hat.

Er empfiehlt jedoch auf die Anpassung folgender Regeln nicht einzutreten:

  • Untermiete;
  • Kündigung wegen Eigenbedarfs.

Einleitung

Die Rechtkommission des Nationalrates (RK-N) hat den BR zur Stellungnahme zu drei mietrechtlichen Vorlagen eingeladen, mit denen insgesamt vier parlamentarische Initiativen umgesetzt werden sollen:

  • Formelle Erleichterungen
    • Die zwei parlamentarischen Initiativen 16.458 Vogler «Keine unnötigen Formulare bei gestaffelten Mietzinserhöhungen» und 16.459 Feller «Mietvertragsrecht. Auf mechanischem Wege nachgebildete Unterschriften für zulässig erklären»
      • fordern formelle Erleichterungen im Mietrecht.
  • Untermiete
    • Die parlamentarische Initiative 15.455 Egloff «Missbräuchliche Untermiete vermeiden» zielt darauf ab,
      • die Regeln für die Untermiete zu verschärfen.
  • Eigenbedarf
    • Die parlamentarische Initiative 18.475 (Merlini) Markwalder «Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf des Vermieters oder seiner Familienangehörigen»
      • will die Voraussetzungen für die Geltendmachung und Umsetzung des Eigenbedarfs lockern.

Formelle Erleichterungen: Stellungnahme des BR

Der BR beantragt

  • Eintreten und Zustimmen
    • zur Vorlage mit den formellen Erleichterungen:

Die von der RK-N vorgeschlagenen Anpassungen hatte der BR bereits in früheren Vorlagen zur Anpassung des Mietrechts vorgeschlagen:

  • Sie führen zu Vereinfachungen im Mietverhältnis, ohne dass dabei der verfassungsmässige Mieterschutz in Frage gestellt wird.

Verschärfung der Untermiete: Stellungnahme des BR

Der BR beantragt

  • Nichteintreten
    • auf die Vorlage zur Verschärfung der Untermiete:

Verweigerungsgründe

Der BR erachtet weitergehende Regelungen als nicht gerechtfertigt, respektive unverhältnismässig:

  • Erhöhung des administrativen Aufwands sowohl für die Vermieter als auch für die Mieter als Folge der vorgeschlagenen zusätzlichen Anforderungen;
  • Erschwerung oder Verhinderung der Nutzung von
    • Buchungsplattformen
      • wie Airbnb;
    • alternative Formen
      • wie der Generalmietvertrag über eine ganze Liegenschaft;
    • «Wohnen gegen Hilfe».

Das geltende Recht biete bereits Möglichkeiten, um gegen Missbräuche vorzugehen:

  • Zustimmungseinholung der Mieter bei einer Untermiete von der Vermieterschaft;
  • Möglichkeit der Vermieterschaft, unter den gesetzlich genannten Voraussetzungen die Untermiete zu verweigern.

Schnellere Kündigung bei Eigenbedarf: Stellungnahme des BR

Der BR beantragt

  • Nichteintreten
    • auf die Vorlage zur schnelleren Kündigung bei Eigenbedarf:

Vermieter sollen bei dieser Vorlage den Eigenbedarf schneller geltend machen und umsetzen können.

Verweigerungsgründe

Der BR sieht hier einen Eingriff in das Gleichgewicht zwischen den Interessen der beiden Mietparteien, und empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung.

Die geltende Regelung für die Kündigung bei Eigenbedarf sehe bereits vor,

  • dass ein Mietverhältnis bei dringendem Eigenbedarf aufgelöst werden könne.

Auch lasse sich aus der Statistik der Schlichtungsverfahren diesbezüglich keinen besonderen Handlungsbedarf erkennen, da sich die Parteien in mehr als der Hälfte der Fälle einigen konnten und es damit nicht zu Gerichtsverfahren kam.

Behandlung und Beratung durch National- und Ständerat

Die Vorlagen sollen voraussichtlich in der Wintersession 2022 vom Nationalrat behandelt werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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