Ab Montag, 10.10.2022, steht der Bevölkerung eine weitere Covid-19-Auffrischimpfung zur Verfügung:
- Das BAG und die eidgenössische Impfkommission (EKIF) empfehlen die Auffrischimpfung
- in erster Linie den besonders gefährdeten Personen und Gesundheitsfachleuten;
- in zweiter Linie auch allen anderen Personen ab 16 Jahren.
Durchführung: Kantone zuständig.
Kosten: Die Auffrischimpfungs-Kosten werden vom Bund übernommen.
Einleitung
Die Zahl der gemeldeten Fälle mit SARS-CoV-2-Infektionen und der Anteil an positiven Tests nimmt im Moment deutlich zu:
- Diese Entwicklung wird auch im nationalen Abwassermonitoring beobachtet, wo die gemessene Viruslast im Abwasser steigt.
- Der Anteil der durch Covid-19-Patienten belegten Betten in den Intensivpflegestationen sowie die gemeldeten Todesfälle bleiben weiterhin auf sehr tiefem Niveau. Es ist mit einem weiter zunehmenden Infektionsgeschehen zu rechnen.
Inkrafttreten der angepassten Covid-19-Impfempfehlungen
Am Montag, 10.10.2022, treten die angepassten Covid-19-Impfempfehlungen in Kraft.
Vorteile einer Auffrisch-Impfung
Eine weitere Auffrischimpfung kann zu einer Reduktion beitragen der:
- Zahl schwerer Erkrankungen;
- Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems im Herbst und Winter.
Prioritäre Impfempfehlung
Die Impfempfehlung richtet sich prioritär an
- besonders gefährdete Personen
- Personen über 65 Jahre;
- Personen mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko,
- zB
- Spezifische Vorerkrankung
- Schwangerschaft.
- zB
- Diese Personengruppen haben das höchste Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken.
- Mit einer Auffrischimpfung verbessern sie zumindest vorübergehend ihren individuellen Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf.
Sekundäre Impfempfehlung
Die Empfehlung gilt in zweiter Linie für
- Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren, die
- in der Akut- und Langzeitbetreuung tätig sind oder
- beruflich oder privat besonders gefährdete Personen betreuen.
- Eine Auffrischimpfung
- bietet diesen Personen einen gewissen Schutz vor Infektion mit Erkrankung und
- kann auch bis zu einem gewissen Grad Arbeitsausfälle reduzieren.
- Eine allgemeine Empfehlung besteht auch für alle anderen Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren ohne Risikofaktoren.
- Für sie ist eine Auffrischimpfung nach individueller Abwägung und Entscheidung sinnvoll, wenn sie vermindern möchten
- das Risiko einer Infektion oder
- eines seltenen schweren Verlaufs.
Weitere Impfempfehlung
- Bei Personen ohne Risikofaktoren besteht im Herbst 2022, anders als zu Beginn der Pandemie, jedoch ein geringes Risiko für eine schwere Erkrankung.
- Den Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren wird in der aktuellen Situation keine Auffrischimpfung im Herbst 2022 empfohlen, da ihr Risiko einer schweren Covid-19 Erkrankung sehr gering ist.
Kosten
- Alle von BAG und EKIF empfohlenen Impfungen sind für die Geimpften kostenlos.
Informationskampagne der Bevölkerung
Mit dem Impfstart in den Kantonen startet auch eine nationale Informationskampagne:
- Im Fokus stehen die besonders gefährdeten Personen.
- Besonders gefährdete Personen werden über diverse Medien und Kanäle zur Covid-19-Auffrischimpfung informiert.
Impfstoff
Die Auffrischimpfung ist grundsätzlich empfohlen mit einem mRNA-Impfstoff von
- Moderna oder
- Pfizer/BioNTech oder
- mit dem proteinbasierten Impfstoff von Novavax.
Zum Impfstart stehen – neben den bisherigen Impfstoffen – zur Verfügung:
- Ausreichende Mengen des angepassten, bivalenten mRNA-Impfstoffs von Moderna.
Dieser ist neben der Ursprungsvariante des Coronavirus auch an die Omikron-Untervariante BA.1 angepasst:
- Sowohl die bisherigen, monovalenten wie auch die angepassten, bivalenten Impfstoffe schützen vor schweren Krankheitsverläufen.
Verhaltens-Empfehlung
Neben dem Impfen ist auch das eigene Verhalten wichtig, um sich und andere zu schützen:
- In Innenräumen, wo viele Menschen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen:
- Tragen einer Maske;
- Regelmässiges Lüften;
- abgedecktes Niesen bzw. Husten;
- regelmässiges, gründliches Händewaschen.
Weiterführende Informationen:
- LAWNEWS – Coronavirus: Anpassung des COVID-Zertifikats geplant – LAW.CH®
- Berichte «Gesundheitsrecht»: Impfempfehlungen Herbst 2022
- Coronavirus: BR will einzelne Bestimmungen im Covid-19-Gesetz verlängern
- Coronavirus: BR verabschiedet Grundlagenpapier zu Zielen, Aufgaben und Zuständigkeiten während Übergangsphase
- Coronavirus: Rückkehr in die normale Lage + Planung der Übergangsphase bis Frühjahr 2023
Quelle
LawMedia Redaktionsteam