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Covid-19: Ab kommender Woche Auffrisch-Impfung möglich

Datum:
07.10.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Auffrisch-Impfung, Coronavirus, COVID-19, Impfung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ab Montag, 10.10.2022, steht der Bevölkerung eine weitere Covid-19-Auffrischimpfung zur Verfügung:

  • Das BAG und die eidgenössische Impfkommission (EKIF) empfehlen die Auffrischimpfung
    • in erster Linie den besonders gefährdeten Personen und Gesundheitsfachleuten;
    • in zweiter Linie auch allen anderen Personen ab 16 Jahren.

Durchführung: Kantone zuständig.

Kosten: Die Auffrischimpfungs-Kosten werden vom Bund übernommen.

Einleitung

Die Zahl der gemeldeten Fälle mit SARS-CoV-2-Infektionen und der Anteil an positiven Tests nimmt im Moment deutlich zu:

  • Diese Entwicklung wird auch im nationalen Abwassermonitoring beobachtet, wo die gemessene Viruslast im Abwasser steigt.
  • Der Anteil der durch Covid-19-Patienten belegten Betten in den Intensivpflegestationen sowie die gemeldeten Todesfälle bleiben weiterhin auf sehr tiefem Niveau. Es ist mit einem weiter zunehmenden Infektionsgeschehen zu rechnen.

Inkrafttreten der angepassten Covid-19-Impfempfehlungen

Am Montag, 10.10.2022, treten die angepassten Covid-19-Impfempfehlungen in Kraft.

Vorteile einer Auffrisch-Impfung

Eine weitere Auffrischimpfung kann zu einer Reduktion beitragen der:

  • Zahl schwerer Erkrankungen;
  • Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems im Herbst und Winter.

Prioritäre Impfempfehlung

Die Impfempfehlung richtet sich prioritär an

  • besonders gefährdete Personen
    • Personen über 65 Jahre;
    • Personen mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko,
      • zB
        • Spezifische Vorerkrankung
        • Schwangerschaft.
  • Diese Personengruppen haben das höchste Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken.
    • Mit einer Auffrischimpfung verbessern sie zumindest vorübergehend ihren individuellen Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf.

Sekundäre Impfempfehlung

Die Empfehlung gilt in zweiter Linie für

  • Personen im Alter zwischen 16 und 64 Jahren ohne Risikofaktoren, die
    • in der Akut- und Langzeitbetreuung tätig sind oder
    • beruflich oder privat besonders gefährdete Personen betreuen.
  • Eine Auffrischimpfung
    • bietet diesen Personen einen gewissen Schutz vor Infektion mit Erkrankung und
    • kann auch bis zu einem gewissen Grad Arbeitsausfälle reduzieren.
  • Eine allgemeine Empfehlung besteht auch für alle anderen Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren ohne Risikofaktoren.
  • Für sie ist eine Auffrischimpfung nach individueller Abwägung und Entscheidung sinnvoll, wenn sie vermindern möchten
    • das Risiko einer Infektion oder
    • eines seltenen schweren Verlaufs.

Weitere Impfempfehlung

  • Bei Personen ohne Risikofaktoren besteht im Herbst 2022, anders als zu Beginn der Pandemie, jedoch ein geringes Risiko für eine schwere Erkrankung.
  • Den Kindern und Jugendlichen zwischen 5 und 15 Jahren wird in der aktuellen Situation keine Auffrischimpfung im Herbst 2022 empfohlen, da ihr Risiko einer schweren Covid-19 Erkrankung sehr gering ist.

Kosten

  • Alle von BAG und EKIF empfohlenen Impfungen sind für die Geimpften kostenlos.

Informationskampagne der Bevölkerung

Mit dem Impfstart in den Kantonen startet auch eine nationale Informationskampagne:

  • Im Fokus stehen die besonders gefährdeten Personen.
    • Besonders gefährdete Personen werden über diverse Medien und Kanäle zur Covid-19-Auffrischimpfung informiert.

Impfstoff

Die Auffrischimpfung ist grundsätzlich empfohlen mit einem mRNA-Impfstoff von

  • Moderna oder
  • Pfizer/BioNTech oder
  • mit dem proteinbasierten Impfstoff von Novavax.

Zum Impfstart stehen – neben den bisherigen Impfstoffen – zur Verfügung:

  • Ausreichende Mengen des angepassten, bivalenten mRNA-Impfstoffs von Moderna.

Dieser ist neben der Ursprungsvariante des Coronavirus auch an die Omikron-Untervariante BA.1 angepasst:

  • Sowohl die bisherigen, monovalenten wie auch die angepassten, bivalenten Impfstoffe schützen vor schweren Krankheitsverläufen.

Verhaltens-Empfehlung

Neben dem Impfen ist auch das eigene Verhalten wichtig, um sich und andere zu schützen:

  • In Innenräumen, wo viele Menschen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen:
    • Tragen einer Maske;
    • Regelmässiges Lüften;
    • abgedecktes Niesen bzw. Husten;
    • regelmässiges, gründliches Händewaschen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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