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Gesundheitsrecht / Reiserecht

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Coronavirus: Anpassung des COVID-Zertifikats geplant

Datum:
13.09.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Covid-Zertifikat
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Covid-App soll bald kein Ablaufdatum mehr anzeigen, sondern nur noch die Dauer seit der letzten Impfung

Einleitung

Seit dem 17.02.2022 ist die Zertifikatspflicht innerhalb der Schweiz aufgehoben. Trotzdessen sind die Covid-Zertifikate von Relevanz, auch für das Reisen.

Reisen ausserhalb der Schweiz

Für Reisen ausserhalb der Schweiz können je nach Massnahmen des Ziellandes weiterhin Covid-Zertifikate benötigt werden:

  • Diese werden daher weiterhin ausgestellt.
  • Bereits ausgestellte Covid-Zertifikate behalten ihre bisherige Gültigkeitsdauer.
  • Nach der Rückkehr in die sog. «normale Lage» obliegt der Gesundheitsschutz der Kompetenz der Kantone; sie müssen Massnahmen (wie beispielsweise die Zertifikatspflicht) innerhalb ihres Kantons anordnen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern.

Einsatz des Covid-Zertifikats beim Reisen

Für den internationalen Reiseverkehr bleibt das Covid-Zertifikat weiterhin wichtig.

  • Es ist davon auszugehen, dass viele Länder, insbesondere innerhalb des Schengen-Raumes, weiterhin ein Zertifikat fordern, für
    • die Einreise
    • den Besuch in Restaurants
    • den Eintritt in Museen.

Deshalb werden die EU-kompatiblen Covid-Zertifikate in der Schweiz weiterhin ausgestellt.

Mehr für den Erhalt eines Covid-Zertifikats:

Was ist für die Einreise in andere Länder zu beachten?

Darüber, in welchen Ländern die EU-kompatiblen Covid-Zertifikate der Schweiz anerkannt und genutzt werden könnten und was bei Auslandreisen mit dem Covid-Zertifikat (unter anderem bezüglich der Gültigkeitsregeln) beachten soll, informiert das BAG unter

Stellungnahme des BAG in der «Weltwoche»

Das BAG hat kürzlich gegenüber der «Weltwoche» festgehalten:

  • «Auch ein nach Schweizer Regeln abgelaufenes Zertifikat kann im Ausland gültig sein.»
  • In der EU hat die Booster-Impfung aktuell auch kein Verfallsdatum.
    • Wer geboostert ist und dies nachweisen kann, sollte auch problemlos in den EU-Raum reisen können, selbst wenn das Zertifikat abgelaufen ist.
    • Erkundigungen vor der Abreise sind empfehlenswert.
  • s.e.&o. – ohne Gewähr.

Fazit

Die Anerkennung von Impfstoffen/Tests sowie deren Gültigkeitsdauer sind also stets Sache der einzelnen Staaten:

  • Die Unsicherheit der weiteren Entwicklung an der Zertifikate-Front bleibt.
  • Es empfiehlt sich, sowohl den Zertifikate-Stand in der Schweiz gelegentlich abzuklären, als auch sich vor einer Reise in ein Zielland dort zu erkundigen, welche Nachweise ab wann verlangt werden.

Informationen zum Covid-App

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: bag.admin.ch

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