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Erwachsenenschutz

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Erteilung der Berechtigung, eine verbeiständete Person gegen Covid-19 impfen zu lassen

Datum:
18.10.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Beistand, Coronavirus (COVID-19), verbeiständete Person
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 398

Die Personensorge, die sich im Fall einer umfassenden Beistandschaft nach ZGB 398 auf alle persönlichen Angelegenheiten erstreckt,

  • richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen der verbeiständeten Person und
  • umfasst u.a. auch die Vermittlung medizinischer Betreuung.

Bei einer gemeinsamen Beistandschaft

  • kann jeder der beiden Beistände die zuständige Behörde anrufen,
    • wenn in einer Sache unter den Beiständen keine Einigung erzielen ist.

Da bei der verbeiständeten Person keine Kontraindikationen nachgewiesen sind und der wirkliche oder mutmassliche Wille nicht eruierbar ist,

  • verletzt der vorinstanzliche Entscheid, wonach in Bezug auf die Covid-19 Impfung entsprechend den Impfempfehlungen des BAG und der EKIF vorzugehen ist, kein Bundesrecht.

Die Beschwerde war damit unbegründet und deshalb abzuweisen.

BGer 5A_154/2022 vom 20.05.2022   =  FamPra.ch 3/2022, Nr. 51, S. 767 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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