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Erwachsenenschutz

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Sorgfaltspflicht

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sorgfaltsmassstab

Gesetzliche Grundlage

Grundsatz

  • Sorgfalt des Arbeitnehmers (vgl. OR 398 Abs. 1)
    • Sorgfalt, welche ein gewissenhafter Beauftragter in der gleichen Lage bei der Besorgung der ihm übertragenen Geschäfte anzuwenden pflegt (vgl. BGE 115 II 62)
      • Objektiver Massstab
      • Auftrags- und einzelfallbedingter Sorgfaltsmassstab
      • Erhöhte Anforderungen beim berufsmässigen Handeln
      • Berücksichtigung der Berufsregeln + Usanzen
    • Unentgeltlichkeit
      • Sorgfalt, die der Beauftragte in seinen eigenen Angelegenheiten anwendet (sog. diligentia quam in suis)

Sorgfaltsverletzung

Sorgfaltsverletzung = Nichteinhaltung des Verhaltensgebots:

  • Objektives Verschulden
    • Vorwerfbare Fahrlässigkeit aus Sicht des „Durchschnittsbürgers“
  • Subjektives Verschulden
    • Zurechnungsfähigkeit des Beauftragten bei seiner Sorgfaltswidrigkeit

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