Für eine engere Zusammenarbeit, ab voraussichtlich 2023
Die Schweiz und die Niederlande wollen bei der Verfolgung von Strassenverkehrsdelikten künftig enger zusammenarbeiten:
- Am 26.10.2022 haben der Schweizer Botschafter in den Niederlanden und der holländische Generaldirektor für Strafe und Schutz ein Abkommen zwischen den beiden Ländern unterzeichnet.
- Dieses Abkommen soll künftig die Vollstreckung von Bussen im jeweils anderen Land ermöglichen.
Einleitung
Der Schweizer Botschafter in den Niederlanden und der holländische Generaldirektor für Strafe und Schutz im Ministerium für Justiz und Sicherheit haben am 26.10.2022 – wie eingangs erwähnt – das Abkommen unterzeichnet:
- Sanktionierung
- Mit dem Abkommen können Strassenverkehrsdelikte im jeweils anderen Land geahndet werden.
- Bussenvollstreckung
- In der Schweiz ausgesprochene Bussen sollen beispielsweise in den Niederlanden durch die niederländische Behörde vollstreckt werden können und umgekehrt.
- Anwendung nationaler Gesetze
- Es gelten dabei jeweils die nationalen Gesetze.
- Keine Vereinheitlichung der Sanktionen
- Die Art der Verstösse oder das Strafmass werden nicht vereinheitlicht.
Automatischer Halterdaten-Austausch
Weiter regelt das Abkommen den automatisierten Austausch von Halterdaten:
- Wird in der Schweiz ein Strassenverkehrsdelikt mit einem niederländischen Auto begangen, kann die dafür zuständige Schweizer Behörde bei den niederländischen Behörden die Halterdaten anfordern.
- Eine Bussenverfügung kann dann direkt der betreffenden Person zugestellt werden.
Ziel: Verbesserung der Sicherheit auf den Strassen
Mit dem Abkommen soll als vorrangiges Ziel die Sicherheit auf den Strassen verbessert werden:
- Das Wissen darum, dass Strassenverkehrsdelikte auch dann konsequent geahndet werden, wenn sie im Ausland begangen werden, ist ein wichtiges Element der Verkehrsprävention.
- Das Abkommen soll zu einer Verringerung wesentlicher Verkehrsunfallaspekte beitragen, wie:
- Zahl der Unfallopfer;
- Verletzten;
- Sachschäden auf beiden Hoheitsgebieten.
Voraussichtliches Inkrafttreten
Es ist geplant, dass das Abkommen im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten soll.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam