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Zinssätze für die direkte Bundessteuer bleiben gleich

Datum:
14.10.2022
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuer- und Abgaberecht
Stichworte:
2. Säule, 3. Säule, DBSt, Direkte Bundessteuer, Höchstabzüge
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zinssätze / Höchstabzüge Säule 3a bei der Direkten Bundessteuer (DBSt)

Zinsen direkte Bundessteuer

   2023 2022 2021 2020 2019 2018
Vergütungszins in % 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0
Verzugs-/
Rückerstattungszins in %
4.0 4.0 3.0 3.0 3.0 3.0

Bis 31.12.2021 wurden die Zinssätze im Anhang zur Verordnung des EFD über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer (SR 642.124) festgelegt:

  • Seit 01.01.2022 gelten daher für die direkte Bundessteuer die Zinssätze gemäss Anhang zur Verordnung des EFD über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern (SR 631.014).

Kalkulatorischer Zinssatz Eigenkapital

Der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital entspricht gemäss Artikel 25abis Absatz 4 erster Satz StHG:

  • der Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen am letzten Handelstag des dem Beginn der Steuerperiode vorangegangen Kalenderjahres
    • vgl. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung vom 13.11.2019 über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen; SR 642.142.2).
  • Bei einer negativen Rendite beträgt der Zinssatz 0 %.
   2022 2021 2020
Kalkulatorischer Zinssatz
Eigenkapital in %
0,0 0,0 0,0

Höchstabzüge Säule 3a

Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt in Franken:

   2022 2021 2020 2019 2018 2017
Für Steuerpflichtige
mit 2. Säule
6883 6883 6826 6826 6768 6768
Für Steuerpflichtige
ohne 2. Säule
34’416 34’416 34’128 34’128 33’840 33’840

Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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