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Schweiz + Österreich vereinbaren gemeinsamen Grundprozess in der Zoll-Digitalisierung

Datum:
21.08.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Zölle / Zollbestimmungen Schweiz
Thema:
Zoll-Digitalisierung
Stichworte:
Digitalisierung, Österreich, Zoll, Zollbestimmungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Umsetzung ab Ende 2027

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und das Zollamt Österreich haben am 18.08.2023 in Bern eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet:

  • zur Förderung und Abstimmung ihrer jeweiligen Digitalisierungsvorhaben.

Schweiz + Österreich haben sich dabei auf einen gemeinsamen digitalbasierten Grundzollprozess auf beiden Seiten der Grenze geeinigt.

Die Umsetzungsmassnahmen zu dieser Zoll-Digitalisierung sollen bis Ende 2027 abgeschlossen sein.

Detail-Information

«Die fortschreitende Digitalisierung des Zollwesens erfordert eine enge internationale Abstimmung. Das BAZG und das Zollamt Österreich haben sich auf einen Grundzollprozess verständigt, um die bislang papiermässig vollzogenen Förmlichkeiten an der Grenze durchgehend zu digitalisieren. Hauptziel ist, dass LKW-Fahrerinnen und -Fahrer künftig an der Grenze nicht mehr stoppen müssen, um die Zollformalitäten zu erledigen. Die dafür benötigten prozessualen und organisatorischen Anpassungen in beiden Ländern sowie die Einrichtung technischer Hilfsmittel (Sensorik) sollen bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Als Grundlage für die Umsetzung dient eine gemeinsame rollende Planung.

Die internationale Koordination ist ein zentraler Aspekt des Transformations- und Digitalisierungsprogramms DaziT des BAZG. Dementsprechend pflegt das BAZG einen engen Austausch mit den Zollbehörden aller Nachbarstaaten sowie mit internationalen Zollorganisationen (Weltzollorganisation und auf EU-Ebene die Generaldirektion Steuern und Zollunion [TAXUD]). Die bilateral zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaaten vereinbarten Digitalisierungsschritte sollen mittelfristig in einer gesamteuropäischen Lösung münden (Projekt BorderTicket).

Passar: Direkte internationale Durchfuhr zu 100 Prozent umgestellt

In der Schweiz bildet das am 1. Juni 2023 eingeführte neue Warenverkehrssystem «Passar» ein Schlüsselelement zur Vereinfachung und Digitalisierung der Zollabwicklung. Die direkten internationalen Durchfuhren von Waren (Ausland > Schweiz > Ausland) werden bereits vollständig über Passar abgewickelt. Dies entspricht etwa 2 500-3 000 Warenanmeldungen am Tag. Weitere Geschäftsfälle sind aktuell Gegenstand von Pilotprojekten. Die Unternehmen werden sämtliche Zollprozesse bis Mitte 2025 schrittweise auf Passar umstellen, gemäss eines zwischen dem BAZG und der Wirtschaft vereinbarten Zeitplanes.»

Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG vom 18.08.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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