LAWNEWS

Bankenrecht

QR Code

BR setzt Änderung von Bankengesetz und Bankenverordnung auf 01.01.2023 in Kraft

Datum:
24.11.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Stichworte:
Bankengesetz, Bankeninsolvenz, Bankenverordnung, Bankwesen, Einlagensicherung, Inkrafttreten am 01.01.2023, Insolvenzbestimmungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlage für Bankeninsolvenzen + Stärkung der Einlagensicherung

Der Bundesrat (BR) hat am 23.11.2022 auf den 01.01.2023 in Kraft gesetzt:

  • die Änderung des Bankengesetzes und
  • die Änderung der Bankenverordnung.

Damit werden

  • die Insolvenzbestimmungen für Banken auf Gesetzesstufe verankert und
  • zudem die Einlagensicherung gestärkt.

«Das Eidgenössische Parlament hat am 17. Dezember 2021 die Änderung des Bankengesetzes verabschiedet. Aufgrund der im Bankengesetz vorgenommenen Änderungen muss auch die Bankenverordnung angepasst werden.

Die Ausführungsbestimmungen umfassen hauptsächlich Definitionen und Konkretisierungen zur Einlagensicherung. So wird den Banken vorgegeben, wie sie sich vorbereiten müssen, um im Fall einer Insolvenz die rasche Auszahlung der gesicherten Einlagen zu gewährleisten. Weiter wird den Kantonalbanken ermöglicht, spezielle, auf ihre Sonderstellung zugeschnittene Finanzinstrumente für den Sanierungsfall herauszugeben. Konkretisiert werden auch die finanziellen und organisatorischen Anforderungen an nicht beaufsichtigte wichtige Unternehmen, die zu einer systemrelevanten Bankengruppe gehören. Schliesslich betrifft die Vorlage auch die Grossbanken, weil deren Rabatt auf bestimmte Eigenmittelanforderungen durch ein Anreizsystem ersetzt werden soll.

Beide Erlasse, das revidierte Bankengesetz und die geänderte Bankenverordnung, hat der Bundesrat nun auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.»

Medienmitteilung Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF vom 23.11.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.