Summary
Immer wieder gibt es in den Medien Meldungen, wonach bei Bankkunden die Konti gehackt und ihnen die Bankguthaben entzogen wurden.
Zugangsdaten vertraulich halten
Die Verantwortung für die Zugangsdaten zu den Bankkonti liegt beim Bankkunden:
Der Bankkunde sollte die Zugangsdaten zu seinen Bankkonti nicht an Drittpersonen weitergeben.
- Der Bankkunde sollte
- sichere Passwörter generieren;
- sicherstellen, dass niemand den Zugriff zu den Passwortdaten erhält oder beschaffen kann.
Banken-Haftung
Die Bankenhaftung bei Banküberweisungen in der Schweiz basiert primär auf dem Auftragsrecht (Art. 394 ff. OR) und setzt eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch das Institut voraus.
Bei betrügerischen Zahlungen kann ein Mitverschulden des Kunden die Haftung der Bank reduzieren oder ausschließen.
Banken-Exkulpation
Die Bank wird stets versuchen, sich durch die Fehlerzuweisung an den Bankkunden von der Schadenersatzpflicht zu exkulpieren:
- Gelingt es der Bank, dem Bankkunden einen groben Fehler nachweisen, welcher dem Hacker den Zugriff auf das Bankguthaben ermöglicht hat, wird sie sich weigern, dem Bankkunden den Schaden zu ersetzen.
Bankkunden-Exkulpation
Hat der Bankkunde seine Zugangsdaten sicher verwahrt und damit seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt,
- sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (Banken-AGB) zu konsultieren.
Haftungsausschluss der Bank?
Hat die Bank in ihren «AGB’s» die Haftung für Cyberangriffe ausgeschlossen bzw. wegbedungen,
- ist sie nur dann zur Schadensdeckung verpflichtet, wenn sie grobfahrlässig gehandelt hat.
Dies ist zum Beispiel denkbar, wenn die Bank eine äusserst ungewöhnliche Überweisung ohne Rückfrage beim Bankkunden ausgeführt hat.
Vgl. hiezu: Banküberweisung: Grobe Fahrlässigkeit bei Überweisung an einen Unberechtigten
Unklare Ursache?
Bleibt trotz genauer Abklärung des Sachverhalts unklar, ob jemand, d.h. Bank und/oder Bankkunde und wer unvorsichtig gehandelt hat,
- ist es zumeist sinnvoll, wenn die Bank und ihr Kunde einen Vergleich zur Streitbeilegung schliessen,
Arten von Vergleichen:
Gemeinsames Verschulden von Bank und Bankkunde
Denkbar sind beim Sachverhalt auch «gemeinsame Verschulden», d.h. eine Verfehlung der Bank und ein Mitverschulden des Bankkunden:
Quelle
LawMedia Redaktionsteam