Bericht zu «Stopp der Medikamentenverschwendung!»
Die Arzneimittelverschwendung gilt als ein multifaktorielles Problem und die Bemühungen dagegen müssen an verschiedenen Punkten ansetzen.
Zusammengefasst besteht eine Reaktion darauf,
- das richtige Arzneimittel in der richtigen Menge
- zu verschreiben;
- abzugeben;
- zu verabreichen.
Dies geht aus dem Bericht des BR «Stopp der Medikamentenverschwendung!» hervor:
- Der Bundesrat (BR)
- hat an seiner Sitzung vom 02.11.2022 diesen Bericht verabschiedet;
- ist der Ansicht, dass die verschiedenen Massnahmen, weitergeführt werden sollten, welche ergriffen wurden von
- Bund
- Kantonen
- privaten Akteuren.
Einleitung
Der Bericht des BR entstand in Erfüllung eines Postulats, mit welchem eine Übersicht der Massnahmen gegen Medikamentenverschwendung verlangt wurde.
Ungenügende Informationen zum Thema
Der BR stellt fest, dass die Informationen über das tatsächliche Ausmass der Medikamentenverschwendung in der Schweiz lückenhaft sind:
- Keine Studien;
- Keine Statistiken, die umfassende Schlussfolgerungen zulassen.
Auch auf internationaler Ebene sind keine verlässlichen Informationen erhältlich.
Schätzungen
Einige Schätzungen gehen von einer Verschwendung von 5 % der ambulant abgegebenen Arzneimittel in der Schweiz aus:
- Im Jahr 2019 wären so Kosten in Höhe von ca. CHF 363 Mio. zulasten der obligatorischen Krankenversicherung entstanden.
- Damit ist die Medikamentenverschwendung auch ein Faktor, der die Gesundheitskosten in die Höhe treibt.
Überversorgung und fehlende Therapietreue
Die Gründe der Arzneimittelverschwendung liegen im Wesentlichen in zwei Aspekten:
- Überversorgung
- Patienten erhalten unnötig Arzneimittel verschrieben oder in zu grosser Menge abgegeben,
- meist wegen fehlender Koordination zwischen den Leistungserbringern oder infolge finanzieller Fehlanreize;
- Patienten erhalten unnötig Arzneimittel verschrieben oder in zu grosser Menge abgegeben,
- Fehlende Therapietreue der Patienten (Non-Compliance/Non-Adherence)
- Patienten nehmen Arzneimittel nicht wie verordnet ein,
- zB wegen ungenügender Aufklärung über ihre Arzneimitteltherapie.
- Patienten nehmen Arzneimittel nicht wie verordnet ein,
Den Einsatz von Medikamenten effizienter und effektiver gestalten
In den letzten Jahren haben Bund, Kantone und private Akteure zahlreiche Massnahmen im Bereich der Arzneimitteltherapie ergriffen:
- Mit diesen Massnahmen, die alle im Postulat genannten Bereiche abdecken, soll erreicht werden:
- Effizientere, effektivere und damit kostengünstigere Gestaltung der Arzneimittelverwendung;
- Reduktion der Arzneimittelverschwendung, soweit möglich.
Der Bundesrat strebt an:
- Eine Weiterverfolgung der bisherigen Stossrichtung an;
- Eine Fortsetzung der Umsetzung ergriffener Massnahmen, wie zum Beispiel
- eMedikationsplan im elektronischen Patientendossier (EPD)
- Bemühungen im Rahmen anderer Projekte wie
- Strategie Gesundheit2030
- Einzelabgabe von Antibiotika («Strategie gegen Resistenzen: Bundesrat will die Einzelabgabe von Antibiotika vertieft prüfen») im Rahmen der nationalen Strategie gegen Antibiotikaresistenzen (StAR).
Quelle
LawMedia Redaktionsteam