Geplante Verfassungsänderung
Der Bundesrat (BR) hat sich am 09.11.2022 mit der finanziellen Vorsorge im Falle eines Erdbebens befasst:
- Der BR hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beauftragt,
- bis im Dezember 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Verfassungsänderung zu erarbeiten.
Die Vorlage sieht vor, dass im Fall eines schweren Erdbebens alle Hauseigentümer in der Schweiz einen Beitrag zum Wiederaufbau der erdbebenbeschädigten Gebäude leisten müssten.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam