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Sozialversicherungsrecht

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Obligatorische Unfallversicherung: Invaliden- und Hinterlassenen-Renten werden der Teuerung angepasst

Datum:
17.11.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
Hinterlassenenrente, Inkrafttreten am 01.01.2023, Invalidenrente, Obligatorische Unfallversicherung, Teuerung, Teuerungszulage
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

per 01.01.2023

Wer eine Invaliden- oder Hinterlassenen-Rente der obligatorischen Unfallversicherung bezieht, erhält ab dem 01.01.2023 eine Teuerungszulage:

  • Diese Zulage beläuft sich je nach Unfalljahr auf mindestens 2.8 % der Rente.

Der Bundesrat (BR) hat am 16.11.2022 einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt.

Ziel

Die beschlossene Teuerungszulage wird gewährt, um die gegenwärtige Teuerung auszugleichen.

Berechnung

  • Für die Berechnung der Teuerungszulage der Renten der obligatorischen Unfallversicherung wird jeweils abgestellt auf:
    • den Landesindex der Konsumentenpreise des Monats September des laufenden Jahres.

Letzter Teuerungsausgleich

  • Letztmals wurden Teuerungszulagen per 01.01.2009 gewährt.

Inkrafttreten

Die Renten der obligatorischen Unfallversicherung werden auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der AHV der Teuerung angepasst, 01.01.2023.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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