per 01.01.2023
Wer eine Invaliden- oder Hinterlassenen-Rente der obligatorischen Unfallversicherung bezieht, erhält ab dem 01.01.2023 eine Teuerungszulage:
- Diese Zulage beläuft sich je nach Unfalljahr auf mindestens 2.8 % der Rente.
Der Bundesrat (BR) hat am 16.11.2022 einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt.
Ziel
Die beschlossene Teuerungszulage wird gewährt, um die gegenwärtige Teuerung auszugleichen.
Berechnung
- Für die Berechnung der Teuerungszulage der Renten der obligatorischen Unfallversicherung wird jeweils abgestellt auf:
- den Landesindex der Konsumentenpreise des Monats September des laufenden Jahres.
Letzter Teuerungsausgleich
- Letztmals wurden Teuerungszulagen per 01.01.2009 gewährt.
Inkrafttreten
Die Renten der obligatorischen Unfallversicherung werden auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der AHV der Teuerung angepasst, 01.01.2023.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam