Verordnung über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft – Inkrafttreten am 15.02.2023
Der Bundesrat (BR) ermöglicht der Schweiz die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA):
- Mit einer neuen Verordnung (siehe Dokumente) hat der BR am 21.12.2022 die dafür notwendige Rechtsgrundlage geschaffen.
- Gestützt darauf können die Schweizer Strafverfolgungsbehörden künftig mit der EUStA austauschen:
- Beweismittel und
- Der BR stärkt damit die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Die neue Verordnung ermöglicht die Zusammenarbeit, nicht aber eine Ausweitung der Rechtshilfe.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam