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Strafprozessrecht

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Ausstand einer Polizeibeamtin wegen Interessenkonflikts

Datum:
17.10.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Strafprozessrecht
Thema:
Rapportierung durch Polizeibeamtin, gegen die strafbare Handlungen erfolgten
Stichworte:
Polizei, Rapportierung
Erlass:
StPO 56 lit. a
Entscheid:
BGer 1B_135/2023 vom 09.05.2023
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

StPO 56 lit. a

Wurden gegen eine Polizeibeamtin im Rahmen eines Polizeieinsatzes mutmasslich strafbare Handlungen begangen, darf sie ihre Wahrnehmungen noch rapportieren, muss aber anschliessend in den Ausstand treten:

  • Die weitere Behandlung des sie betreffenden Vorfalls muss einer anderen Beamtin oder einem anderen Beamten übertragen werden, ist sie doch nicht aussenstehende Drittperson, sondern unmittelbar von der (mutmasslichen) Straftat Betroffene.

BGer 1B_135/2023 vom 09.05.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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