Vernehmlassung bis 23.03.2023
Der Bundesrat (BR) hat am 09.12.2022 Massnahmen zur Reduktion des Motorenlärms in die Vernehmlassung geschickt.
Das neue Gesetzgebungsvorhaben fokussiert auf:
- Einfachere und strengere Sanktionierung der Erzeugung von unnötigem Verkehrslärm
- Manipulationen an Fahrzeugen (Tuning)
- Verhalten der Lenkenden
- Finanzielle Bundesunterstützung der Kantone, welche ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren.
Die Vernehmlassung dauert bis am 23.03.2023.
Im Einzelnen:
Sanktionierung soll einfacher werden
Die vorgeschlagene Revision beinhaltet Massnahmen zur einfacheren und strengeren Sanktionierung von Fahrzeugmanipulationen und beim Verursachen von unnötigem Verkehrslärm. Bereits das geltende Recht sieht vor, dass Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer jede vermeidbare Belästigung der Bevölkerung zu unterlassen hat. Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm verursacht, kann bereits heute verzeigt werden. Mit der Revision wird die Liste der Fahrmanöver, die als Erzeugung von unnötigem Lärm gelten, nun erweitert und modernisiert. Entsprechendes Fahrverhalten soll überall und zu jeder Tageszeit als strafbare Belästigung gelten. Um diese Verstösse sowie lärmrelevante Fahrzeugmanipulationen einfacher zu ahnden, wurden neue Ordnungsbussentatbestände definiert. So werden beispielsweise Fahrzeugführende gebüsst, wenn sie den Motor unnötig aufheulen lassen..
Zudem soll das Erzeugen von vermeidbarem Lärm neu mit einem Führerausweisentzug sanktioniert werden können. Ersttäterinnen oder Ersttäter werden allerdings lediglich verwarnt, erst bei einer erneuten Widerhandlung innerhalb von zwei Jahren droht ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat.
Weiter wird auch ein Verbot von Ersatzschalldämpfern für Fahrzeuge wie Motorräder vorgeschlagen, welche zu höheren Geräuschemissionen führen als die ursprünglich verbauten Bauteile. Ebenso soll die Zulassung von entsprechend geänderten Fahrzeugen in der Schweiz verboten werden. Werden bei Kontrollen wiederholt lärmrelevante Manipulationen festgestellt, sollen wiederkehrende amtliche Nachprüfungen verlangt werden können.
Ausserdem werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, die eine finanzielle Unterstützung von Kantonen erlaubt, welche ihre Verkehrslärmkontrollen intensivieren.
Für die Unterstützung des Vollzugs wurden zudem technische und rechtliche Abklärungen für den Einsatz von Lärmblitzern getroffen. Ob und bis wann zuverlässige Geräte zum ordentlichen Einsatz zur Verfügung stehen werden, lässt sich derzeit nicht abschätzen.
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Quelle: Mitteilung des Kommunikationsdienstes WBF vom 09.12.2022
Links
- Reduktion Lärm 2022 | admin.ch
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam