Weiterführung Covid-19-Zertifikate / Beendigung Testkostenfinanzierung durch Bund
Trotz Stabilisierung der Volksgesundheitslage lässt sich der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie nicht zuverlässig abschätzen:
- Das Parlament hat entschieden, das Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 zu verlängern.
- Der Bundesrat (BR) hat am 21.12.2022 die entsprechenden Verordnungen ebenfalls angepasst und verlängert.
- Damit bleiben die rechtlichen Grundlagen für einzelne wichtige Massnahmen der Pandemiebekämpfung bestehen.
Einleitung
Die Rechtsgrundlagen im Bereich der Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern, welche v.a. eine frühzeitige Versorgung mit innovativen Arzneimitteln ermöglichen, sollen weiterhin zur Verfügung stehen.
Weitergeführt werden auch die in der Covid-19-Verordnung 3 enthaltenen Rechtsgrundlagen zur Einschränkung der Einreise von Ausländerinnen und Ausländern:
- Diese pandemiebedingten Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige sollen im Hinblick auf mögliche unvorhersehbare Entwicklungen der Epidemie weiterhin möglich sein.
Covid-19-Verordnung Zertifikate
Covid-Zertifikate erleichtern den internationalen Reiseverkehr für Personen aus der Schweiz:
- Die Nutzung des Zertifikats soll daher weiterhin möglich sein,
- auch wenn sich aktuell kein Bedarf zur Nutzung in der Schweiz zeigt.
- weshalb das System erhalten und mit dem digitalen Covid-19-Zertifikat der Europäischen Union (EU) kompatibel bleiben muss.
- Aktuell ist es schwierig abzuschätzen,
- ob die EU ihre entsprechende Verordnung im Sommer 2023 erneut verlängern wird.
Die «Covid-19-Verordnung Zertifikate» wird deshalb
- in einem ersten Schritt bis zum 31.08.2023 verlängert,
- um auf die Entwicklungen in der EU reagieren zu können.
System für das Proximity-Tracing (SwissCovid-App)
Die SwissCovid-App (Proximity- und Presence-Tracing)
- dient der Nachverfolgung von Kontakten von positiv getesteten Personen und
- soll bei Auftreten einer neuen, besorgniserregenden Variante von Sars-CoV-2 reaktiviert werden können.
Verordnungs-Verlängerung bis 30.06.2024
Die entsprechende Verordnung
- war bis zum 31.12.2022 befristet;
- wird nun bis zum 30.06.2024 verlängert.
Bund übernimmt Kosten von Tests nicht mehr
Die neue Lage bei den Testkosten präsentiert sich im Detail wie folgt:
- Keine Kostenübernahme mehr durch den Bund
- Das Parlament hat entschieden, die Testkostenfinanzierung durch den Bund per Ende 2022 einzustellen.
- Private Kostentragung
- Die Kosten für einen Covid-19-Test müssen ab dem 01.01.2023 grundsätzlich von derjenigen Person bezahlt werden, die sich testen lässt.
- Ärztliche Verordnung eines Covid-19-Tests
- Die Kosten für ärztlich angeordnete Tests werden – vorbehältlich der Franchise und des Selbstbehalts – von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen,
- wenn der Test notwendig ist, um das weitere medizinische Vorgehen zu bestimmen.
- Die Kosten für ärztlich angeordnete Tests werden – vorbehältlich der Franchise und des Selbstbehalts – von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen,
Weiterführende Informationen:
- Coronavirus: Anpassung des COVID-Zertifikats geplant
- Coronavirus: BR will einzelne Bestimmungen im Covid-19-Gesetz verlängern
- Coronavirus: BR verabschiedet Grundlagenpapier zu Zielen, Aufgaben und Zuständigkeiten während Übergangsphase
- Coronavirus: Rückkehr in die normale Lage + Planung der Übergangsphase bis Frühjahr 2023
Quelle
LawMedia Redaktionsteam