Ziel: Grundlage für die digitale Plattform der Vollzugsorgane
Der Bundesrat (BR) hat am 02.12.2022 zur Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) verabschiedet:
- die Botschaft;
- den Gesetzesentwurf.
Damit soll geschaffen werden:
- die datenschutz-rechtliche Grundlage für die Plattform für die elektronische Kommunikation
- zwischen den Organen des Vollzugs der flankierenden Massnahmen.
Ziel und Massnahme
Der Bund will inskünftig fördern:
- den effizienten Vollzug der flankierenden Massnahmen und des EntsG;
- den wirkungsvollen Vollzugs der flankierenden Massnahmen und des EntsG.
Hiezu wird der Bund den zuständigen Organen zur Verfügung stellen:
- eine Plattform für die elektronische Kommunikation.
Die Plattform
Die kantonalen und paritätischen Vollzugsorgane sollen einander via diese Plattform die Informationen übermitteln können, die notwendig sind für
- die Kontrolle von Betriebe;
- allfällige Sanktionierung von
- Entsendebetrieben und
- selbständigen europäischen Dienstleistungserbringern.
In der Schweiz sind die Kontrollen im Rahmen des Vollzugs der flankierenden Massnahmen
- seit Beginn dual ausgestaltet.
IST-Situation
Die Bekanntgabe bzw. Übermittlung der Informationen unter den Kontrollorganen, die bei den Kontrollen erhoben werden, erfolgt bereits heute.
SOLL-Situation
Im Einklang mit dem revidierten Datenschutzgesetz (DSG) soll nun im Gesetz geschaffen werden:
- die Grundlage für die neue Plattform und
- die elektronische Übermittlung.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam