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Gesundheitsrecht / Medizinrecht

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Gentests: Neue Regelung in der Schweiz

Datum:
02.12.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
Ahnentests, BAG, Bundesamt für Gesundheit, DNA, DTC, Inkrafttreten am 01.12.2022, Pränatale Tests, Vaterschaftstests
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten des GUMG: 01.12.2022

Das Angebot an Tests, die genetische Informationen liefern, wächst konstant, so die Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom 01.12.2022.

Um Missbräuchen vorzubeugen und den Schutz der Persönlichkeit zu gewährleisten, tritt laut Mitteilung des BAG am 01.12.2022 in Kraft, das überarbeitete

  • Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG).

Es regelt neu nahezu alle Gentests.

Im Einzelnen:

Die Bedeutung von Gentests im Medizinalbereich wächst:

  • Steigendes Angebot an Tests, welche ohne ärztliche Verordnung gemacht werden können, nämlich sog.
    • «direct-to-consumer»-Tests;
    • DTC-Tests.

Zu diesen Tests zählen in etwa

  • Pränatale Tests;
  • Vaterschaftstests;
  • Ahnentests;
  • Gentests für die passende Diät.

Um dieser neuen Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde das Gesetz umfassend revidiert.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert mit einer neuen Webseite die interessierte Öffentlichkeit.

«Schützenswerte Informationen

Gentests sind unterschiedlich stark reguliert. Nicht alle Tests untersuchen die gleichen genetischen Merkmale. Es ist ein Unterschied, ob ein Gentest durchgeführt wird, um eine Erbkrankheit auszuschliessen oder um Geschmacksempfindungen zu prüfen. Das bedeutet, dass einige Informationen sensibler sind und entsprechend besser vor Missbrauch geschützt werden müssen als andere. Je schützenswerter die genetischen Informationen sind, desto strengere Regeln gelten für einen Gentest. Streng geregelt sind darüber hinaus Tests von urteilsunfähigen Personen wie etwa kleinen Kindern. Bei genetischen Untersuchungen im medizinischen Bereich und bei der Erstellung von DNA-Profilen gelten die höchsten Anforderungen.

Gentests im medizinischen Bereich

Gentests im medizinischen Bereich dürfen bisher nur von Ärztinnen und Ärzten angeordnet werden. Künftig können auch Zahnärztinnen und Zahnärzte im Bereich der Zahnmedizin, Apothekerinnen und Apotheker im Bereich der Pharmazie und Chiropraktorinnen und Chiropraktoren im Bereich der Chiropraktik ausgewählte medizinische Gentests anordnen, etwa zur Abklärung einer Arzneimittelunverträglichkeit. Für genetische Laboratorien im medizinischen Bereich gilt neu eine Akkreditierungspflicht.

Gentests ausserhalb des medizinischen Bereichs

Bei genetischen Tests ausserhalb des medizinischen Bereichs werden im Gesetz zwei Kategorien unterschieden. Zur ersten Kategorie zählen Gentest, bei denen der Schutz der Persönlichkeit beachtet werden muss, wie zum Beispiel bei Lifestyle-Tests zu Ernährungsverhalten, Sportlichkeit, zur ethnischen Herkunft oder zu Eigenschaften wie Charakter, Intelligenz oder Begabungen. Diese Gentests müssen in Zukunft von einer der folgenden Gesundheitsfachperson veranlasst werden: Ärzte, Apothekerinnen, Drogisten, Ernährungsberaterinnen, Physiotherapeuten, Psychologinnen, Chiropraktoren und Osteopathinnen. Laboratorien, die solche Tests durchführen, müssen eine entsprechende Bewilligung haben.

Bei der zweiten Kategorie handelt es sich um Tests, die keine besonders schützenswerten Informationen hervorbringen, wie zum Beispiel eine Genanalyse zur Haarfarbe oder zum Geschmacksempfinden. Diese nicht-medizinischen Tests der zweiten Kategorie können direkt an Kundinnen und Kunden auch über das Internet abgegeben werden.

Kein Test ohne Einwilligung

Einige zentrale Regeln gelten bei allen Gentests. Die betroffene Person muss in den Test einwilligen. Es dürfen also keine heimlichen Gentests für Drittpersonen gemacht werden. Bei urteilsunfähigen Personen, wie etwa kleinen Kindern, dürfen nur Gentests durchgeführt werden, die medizinisch notwendig sind.

Vaterschaftstests

Für die Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung gelten wie bisher strenge Vorgaben. So muss die Identität der untersuchten Personen kontrolliert werden und deren Einwilligung vorliegen. Laboratorien benötigen eine entsprechende Akkreditierung.

Pränatale Diagnostik

Das Gesetz regelt auch den Bereich der pränatalen Diagnostik. Dabei handelt es sich um alle Untersuchungen beim ungeborenen Kind. Laut Gesetz dürfen vor der Geburt nur Gentests gemacht werden, welche die Gesundheit betreffen. Das Geschlecht darf nur dann abgeklärt werden, wenn es für die Diagnose einer Krankheit notwendig ist. Vor Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche dürfen die Eltern nicht über das Geschlecht des Kindes informiert werden.

Information für die Bevölkerung

Eine neue Webseite des BAG bietet der Bevölkerung einen Überblick über die verschiedenen Arten von Gentests und informiert sie über deren Nutzen und mögliche Risiken.»

Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) vom 01.12.2022

Folgende Schaubilder sollen die Kernbotschaften vermitteln und erläutern:

  • Hintergrundwissen: DNA – Gene – Eigenschaften
  • Medizinische Gründe für einen Gentest
  • Ablauf eines Gentests
Hintergrundwissen: DNA – Gene – Eigenschaften
Medizinische Gründe für einen Gentest

Ablauf eines Gentests

Ablauf eines Gentests

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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