LAWNEWS

ICT-Law

QR Code

Domain .swiss: Ab 24.04.2024 für natürliche Personen offen

Datum:
23.04.2024
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
ICT-Law / Informations- und Kommunikationstechnologie, Internetrecht
Thema:
Domain dot.swiss
Stichworte:
Domain, Domainnamen, dot.swiss, natürliche Personen, Swissness
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ab dem 24.04.2024 können eine Internetadresse mit der Endung «.swiss» erwerben:

  • Natürliche Personen
    • mit Wohnsitz in der Schweiz oder
    • mit Schweizer Pass.

Damit steht die Domain «dot.swiss», die in einer ersten Phase juristischen Personen vorbehalten war,

  • inskünftig der gesamten schweizerischen Gemeinschaft zur Verfügung.

Weitere Hinweise

«Vor rund zehn Jahren wurden im Internet über 1000 neue Endungen für Internetadressen (Domains) eingeführt. Während einige nationale geografische Endungen weltweit geschützt sind, gilt dies nicht für die Bezeichnung «.swiss». Nachdem ausländische Firmen Interesse an der Domain zeigten, sicherte sich die Eidgenossenschaft diese Endung, mit der die Prädikate «Swissness» und «Swiss Made» in Verbindung gebracht werden.

Der Bundesrat beauftragte in der Folge das Bundesamt für Kommunikation damit, die Domain der Schweizer Gemeinschaft zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. In einem ersten Schritt erhielten Unternehmen, Behörden, Vereinen und Stiftungen Zugang. Eine vorausgehende öffentliche Konsultation hatte einige Wünsche für ein sicheres Internet hervorgebracht, die in die Regulierung von «.swiss» einflossen und auch heute noch aktuell sind.

Überprüfung der Identität

So wird zunächst bei jeder Zuteilung einer Internetadresse mit der Endung «.swiss» die Identität der Antragstellenden festgestellt. Dann muss die gewünschte Bezeichnung auch etwas mit ihnen zu tun haben – bei Unternehmen typischerweise der Firmenname oder ein Teil davon, vielleicht in Kombination mit einer Tätigkeit. Und schliesslich werden generische Bezeichnungen wie «Brot», «Schreiner» oder «Watch» nicht einem einzelnen Akteur zugeteilt. Sie stehen nur Stiftungen oder Vereinigungen zur Verfügung, welche die Branche vertreten, wie beispielsweise www.watch.swisswww.kunststoff.swiss  oder www.baumeister.swiss.

Die Identifikation der Antragsstellenden war einer der Gründe, zu Beginn vor allem Unternehmen zu berücksichtigen, die über einen Handelsregistereintrag verfügen. Dieser ist anhand des Unternehmensidentifikators (UID) leicht zu überprüfen. In der Zwischenzeit wurde eine Lösung gefunden, die auch eine Zuteilung von Internetadressen an natürliche Personen erlaubt. Diese verfügen alle über die neue, 13-stellige AHV-Nummer. Damit können sowohl Selbstständige und Unternehmen ohne Eintrag im Handelsregister als auch Privatpersonen überprüft und zugelassen werden. Der Preis für einen «.swiss»-Domainnamen beträgt je nach Registrar rund 100 bis 170 Franken jährlich und ist somit etwas höher als für andere Endungen.

Namensbezug erforderlich

Die Vermeidung von anonymen Internetadressen bleibt weiterhin ein zentrales Prinzip von «.swiss». So muss auch bei natürlichen Personen die gewünschte Adresse einen amtlich erfassten Namen enthalten. Kombinationen mit einem Motto, einer Eigenschaft, oder einem Hobby sind jedoch möglich. Für Kunstschaffende und Sportlerinnen und Sportler bietet sich so die Möglichkeit, unter «.swiss» präsent zu sein, ohne gleich eine Firma gründen zu müssen. Sie können dabei auch ihren Künstlernamen verwenden.

Wer ein neues Unternehmen gründen möchte und noch keinen Handelsregistereintrag vornimmt, aber keinen Personennamen in der zukünftigen Firmenbezeichnung haben will, kommt am schnellsten über den Eintrag der passenden Marke zu einer «.swiss»-Adresse. Der Antragsprozess ins Markenregister ist einfach gestaltet, kostet einige Hundert Franken und ist innert weniger Tage publiziert sowie für das BAKOM überprüfbar. Allerdings muss der Antrag in der Folge bewilligt werden, sonst verfällt die Gültigkeit der Internetadresse und sie kann widerrufen werden.

Schweizer Werte

Tausende Schweizer Unternehmen haben das Bekenntnis zu Werten wie Qualität, Innovation und Zuverlässigkeit mit der Endung «.swiss» für ihre Internetadresse schon als einfache und wirksame Kommunikation für sich entdeckt. Für natürliche Personen zeigt der Domain-Name die Zugehörigkeit zur Schweiz oder eine starke Verbindung mit ihr über eine der sichersten Endungen der Welt.»

Quelle: BAKOM Infomailing 63 vom 23.04.2024

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.