Lohnabsprachen?
Eine beachtliche Anzahl von Banken in der Deutschschweiz soll gemäss Medienmitteilung der WEKO vom 06.12.2022 regelmässig Informationen über die Löhne von verschiedenen Kategorien ihrer Angestellten ausgetauscht haben.
Weil ein solches Verhalten kartellrechtlich problematisch sein könnte, habe die WEKO eine Vorabklärung eröffnet.
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat gegen 34 Bankinstitute in sechs Deutschschweizer Regionen eine Vorabklärung eröffnet:
- Untersuchungsvorhaben
- Ziel des Verfahrens sei es, abzuklären, ob die Informationsaustausche über die Löhne und Lohnbestandteile von verschiedenen Kategorien von Bankangestellten Anhaltspunkte für unerlaubte Abreden im Sinn des Kartellgesetzes darstellten.
- Bei Bedarf könnten die Ermittlungen auf weitere Regionen und andere Unternehmen ausgedehnt werden.
- Untersuchungsgegenstand
- Ein allfälliges Vorliegen von unerlaubten Abreden unter Banken über Löhne und Lohnbestandteile.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Arbeitsmarkt rückt laut WEKO immer mehr in den Fokus der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörden rund um den Globus. In der Schweiz ist es offenbar das erste Mal, dass das Sekretariat der WEKO mögliche Abreden auf dem Arbeitsmarkt untersucht, welche in den Anwendungsbereich des Kartellgesetzes fallen könnten, da sie nicht Verhandlungsergebnisse von Sozialpartnern darstellten.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
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