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Wettbewerbsrecht

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WEKO: Untersuchung möglicher Abreden im Online-Handel

Datum:
08.06.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Wettbewerbsrecht / Lauterkeitsrecht (UWG)
Thema:
Mögliche Abreden im Online-Handel
Stichworte:
Abreden, missbräuchlicher Wettbewerb, Online-Handel
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hausdurchsuchungen an verschiedenen Standorten

Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gemäss ihrer Medienmitteilung vom 08.06.2023 eine Untersuchung im Bereich des Online-Handels mit Druckerzubehör und Büromaterial eröffnet:

  • Es bestehe der Verdacht, dass Grosshandelsunternehmen und Online-Händlerinnen die Wiederverkaufspreise abgesprochen hätten.

Im Einzelnen:

  • Eröffnung Untersuchung
    • Gemäss heutiger Medienmitteilung habe die WEKO
      • eine Untersuchung eröffnet gegen
        • die Grosshandelsunternehmen
          • Oridis AG
          • Ecomedia AG
        • welche beide zur Office World Group AG gehören.
    • Es gelte für diese Unternehmen die Unschuldsvermutung.
  • Anlassverdacht
    • Produzentinnen von Druckerzubehör und Büromaterial würden ihre Produkte unter anderem über Grosshandelsunternehmen vertreiben.
    • Diese verkauften die Produkte namentlich an Online-Händlerinnen, bei welchen Konsumenten sowie Unternehmen Büromaterial und Druckerzubehör beziehen können.
    • Die WEKO habe Anhaltspunkte, dass zwei Grosshandelsunternehmen für Druckerzubehör und Büromaterial auf die Wiederverkaufspreise von verschiedenen Online-Händlerinnen Einfluss nähmen.
    • Hierdurch könnten die beteiligten Unternehmen kartellrechtlich unzulässige vertikale Preisabreden getroffen haben.
  • Hausdurchsuchungen
    • An verschiedenen Standorten seien Hausdurchsuchungen durchgeführt worden.
  • Untersuchungsvorhaben
    • Im Rahmen der Untersuchung sei zu prüfen, ob effektiv kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorlägen.

Vorbehalt / Disclaimer

Es gilt für die von der WEKO genannten Unternehmen die Unschuldsvermutung.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

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