Gegenstand
Umsetzung der Vorgaben des Bundesumweltrechts zum Sanierungsbedarf sowie Ziele und Dringlichkeit einer Sanierung
Inhalt
Ein Modul der Vollzugshilfe «Untersuchung von belasteten Standorten».
Mit Abfällen belastete Standorte sind zu sanieren,
- wenn
- sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Schutzgüter Grundwasser,
- oberirdisches Gewässer,
- Luft oder
- Boden führen oder
- die konkrete Gefahr von Einwirkungen besteht.
- sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf die Schutzgüter Grundwasser,
Bei der Festlegung der Sanierungsziele ist immer zu prüfen,
- ob die zu deren Erreichung notwendigen Massnahmen insgesamt die Umweltsituation verbessern und
- ob die Kosten verhältnismässig sind.
Die vorliegende Vollzugshilfe
- erläutert die in der Altlasten-Verordnung genannten Beurteilungskriterien für einen Sanierungsbedarf und
- zeigt auf,
- wie weit nötigenfalls die Sanierungsziele und die Sanierungsdringlichkeit angepasst werden können,
- ohne dass gewässerschutzrechtliche Vorgaben verletzt werden.
- wie weit nötigenfalls die Sanierungsziele und die Sanierungsdringlichkeit angepasst werden können,
Publikationsziel
Die vorliegende Publikation soll eine Hilfe bei der «Untersuchung von belasteten Standorten» bilden.
Inhaltsübersicht
Kostenloser Download
Sanierungsbedarf sowie Ziele und Dringlichkeit einer Sanierung (PDF, 3 MB, 12.01.2023)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam