StGB 2 Abs. 1 + 2; VRV 36 Abs. 5 lit. a
Die Revision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) hinsichtlich der Ausnahme vom Verbot des Rechtsüberholens auf Autobahnen «beim Fahren in parallelen Kolonnen» (sog. «Rechtsvorbeifahren») hat nichts an der Strafbarkeit des «Rechtsüberholens» auf der Autobahn geändert:
- Das «Rechtsüberholen» auf der Autobahn gilt weiterhin als schwere Verkehrsregelverletzung!
BGer 6B_231/2022 vom 01.06.2022 = BGE 148 IV 374 ff.
Weiterführende Informationen
- Führerausweisentzug
- Abgrenzung von Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen
- Allgemein
Quelle
LawMedia Redaktionsteam