Sie befinden sich: Home » Organisationsmangel-Behebung bei einer AG: Erbe als Nebenintervenient der Willensvollstrecker-Klage
ZGB 517 f.; OR 731b; ZPO 74
Im Falle einer Klage des Willensvollstreckers als Aktionärsvertreter gegen die im Nachlass stehende Aktiengesellschaft wegen Organisationsmängeln (OR 731b) kann jeder Erbe allein und als unabhängiger Nebenintervenient dem Prozessverfahren beitreten.
Einer der Erben vertrat hinsichtlich der Einsetzung eines Sachwalters einen den Willensvollstrecker-Vorbringen widersprechenden Standpunkt.
BGer 4A_147/2021 vom 27.10.2021 = BGE 147 III 537
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.