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Erbrecht / Konkurs

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Ausschlagung: Zuweisung des Liquidationsüberschusses an den eingesetzten Erben

Datum:
24.01.2024
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Erbrecht, Konkursrecht (Generalexekution)
Thema:
Ausschlagung
Stichworte:
Ausschlagung, Erbschaft, Liquidation, Liquidationsüberschuss, Nachlass, Nachlasskonkurs, nächste Erben, Verwertungsüberschuss
Erlass:
ZGB 573 Abs. 2
Entscheid:
BGer 5A_961/2022 vom 11.05.2023, Erw. 5  =   BGE 149 III 345 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 573 Abs. 2

Für die Zuweisung des Liquidations-Überschusses einer Erbschaft, welche durch sämtliche (eingesetzten und gesetzlichen) Erben ausgeschlagenen wurde, gilt, wenn ein eingesetzter Erbe vorhanden ist, folgendes:

  • Resultiert aus der konkursamtlichen Liquidation der Verlassenschaft ein Überschuss, wird dieser prioritär den eingesetzten Erben überlassen.

Es ist also auch bei der Verteilung des Überschusses aus der konkursamtlichen Nachlassliquidation der Testierwille zu beachten.

BGer 5A_961/2022 vom 11.05.2023, Erw. 5  =   BGE 149 III 345 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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