Weitere Anpassungen im Steuerhandbuch
Unselbständig Erwerbende können für das Jahr 2022 – wie für die Jahre 2020 und 2021 – ihre Berufskosten so geltend machen,
- wie sie ohne Covid 19-Pandemie-Bekämpfungsmassnahmen angefallen wären.
Dieser Praxishinweis und weitere Anpassungen sind im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht worden.
Unselbständig Erwerbende können auch in der Steuererklärung 2022 ihre Berufskosten so geltend machen,
- wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie angefallen wären.
Betroffen sind folgende Berufskosten.
- Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
- Mehrkosten der Verpflegung
- Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Aus- und Weiterbildungskosten.
Diese Berufskosten werden nicht gekürzt um
- die Covid-19 bedingten Home Office-Tage.
Eine solche Handhabung schliesst im Gegenzug aus:
- ein Abzug für Home Office-Kosten.
Damit soll so auch im Jahr 2022 die Steuererklärung für
- die Steuerpflichtigen vereinfacht werden;
- die Steuerämter die Einschätzung erleichtert werden.
Dieser Praxishinweis ist im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht worden:
- ZStB Nr. 26.6. | zh.ch
Weiterführende Informationen
- Berufskosten / Corona + allgemein
- Home Office
Quelle
LawMedia Redaktionsteam