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Steuererklärung 2022: Berufskosten und Corona

Datum:
09.01.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Home-Office Arbeit
Thema:
Steuererklärung 2022
Stichworte:
Berufskosten, Coronavirus (COVID-19)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Weitere Anpassungen im Steuerhandbuch

Unselbständig Erwerbende können für das Jahr 2022 – wie für die Jahre 2020 und 2021 – ihre Berufskosten so geltend machen,

  • wie sie ohne Covid 19-Pandemie-Bekämpfungsmassnahmen angefallen wären.

Dieser Praxishinweis und weitere Anpassungen sind im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht worden.

Unselbständig Erwerbende können auch in der Steuererklärung 2022 ihre Berufskosten so geltend machen,

  • wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie angefallen wären.

Betroffen sind folgende Berufskosten.

  • Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
  • Mehrkosten der Verpflegung
  • Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Aus- und Weiterbildungskosten.

Diese Berufskosten werden nicht gekürzt um

  • die Covid-19 bedingten Home Office-Tage.

Eine solche Handhabung schliesst im Gegenzug aus:

  • ein Abzug für Home Office-Kosten.

Damit soll so auch im Jahr 2022 die Steuererklärung für

  • die Steuerpflichtigen vereinfacht werden;
  • die Steuerämter die Einschätzung erleichtert werden.

Dieser Praxishinweis ist im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht worden:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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