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Verhinderung missbräuchlicher Konkurse: Vernehmlassung der Verordnungsänderungen

Datum:
26.01.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Schuldbetreibung / Konkurs
Thema:
Verhinderung missbräuchlicher Konkurse
Stichworte:
Konkurs, missbräuchliche Konkurse, Vernehmlassung, Vernehmlassungsverfahren, Verordnungsänderungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vernehmlassungsfrist bis: 05.05.2023

Schuldner sollen sich nicht durch einen missbräuchlichen Konkurs ihrer finanziellen Verpflichtungen entledigen können:

  • Dies hat das Parlament im März 2022 beschlossen. 

An seiner Sitzung vom 25.01.2023 hat nun der Bundesrat (BR) die Vernehmlassung zu den notwendigen Verordnungsänderungen eröffnet:

  • Die Vernehmlassung dauert bis zum 05.05.2023.

Einleitung / Ausgangslage

Das Parlament hat im März 2022 verabschiedet:

  • das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses verabschiedet.

Künftig sind die Hürden höher, sich zum Nachteil der Gläubiger von Schulden zu befreien:

  • Betreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach den Regeln der «Konkursbetreibung».
  • Schuldner sollen ein Konkursverfahren nicht mehr dazu missbrauchen können, für:
    • Entledigung ihrer finanziellen Verpflichtungenwie
      • Lohnzahlungen;
      • Schulden;
    • Schädigung
      • anderer Personen.
    • Unlautere Konkurrenzierung
      • anderer Unternehmen.

Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses

Das Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses beinhaltet Anpassungen in mehreren Gesetzen, namentlich im:

  • Obligationenrecht (OR);
  • Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG);
  • Strafgesetzbuch (StGB);
  • Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG).

Unbenutzter Ablauf der Referendumsfrist

Die Referendumsfrist zu allen neuen Gesetzesbestimmungen ist unbenutzt abgelaufen.

Anpassung von Verordnungen notwendig

Diese Gesetzesänderungen haben zur Folge, dass die Vorschriften in folgenden Erlassen angepasst werden müssen:

  • Handelsregisterverordnung (HRegV);
  • Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (StReV).

Vernehmlassung der geplanten Verordnungsänderungen

Zu diesen Verordnungsänderungen hat der BR nun die Vernehmlassung eröffnet:

  • Die Vernehmlassung dauert bis zum 05.05.2023.

So sollen zum Beispiel angepasst werden in der:

  • Handelsregisterverordnung (HRegV)
    • Überarbeitung der Bestimmungen zur Eintragung des Verzichts auf die eingeschränkte Revision.
    • Festlegung der Suchkriterien für Einzelabfragen von natürlichen Personen im Handelsregister.
  • Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA
    • Regelung der Vollzugsdetails von im Gesetz festgeschriebenen Meldepflichten.

Voraussichtliches Inkrafttreten von Gesetzesänderungen + Verordnungsanpassungen

Die Gesetzesänderungen und Anpassungen der Verordnungen werden voraussichtlich im Januar 2024 in Kraft treten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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