LAWNEWS

Gesellschaftsrecht

QR Code

Neuer Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance

Datum:
07.02.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft
Thema:
Swiss Code of best practice for Corporate Governance
Stichworte:
Corporate Governance, Swiss Code
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ausgabe 2023

Einleitung

Der «Swiss Code of Best Practi­ce for Corpora­te Governance» (kurz «Swiss Code») gibt den Un­ternehmen Empfehlun­gen für die Aus­ge­stal­tung ih­rer Corpora­te Governance.

Erstpublikation

Der «Swiss Code» wurde von economiesuisse als Verband der Schweizer Unternehmen aus allen Branchen im Juli 2002 erstmals veröffentlicht.

Folgepublikationen

Der «Swiss Code» wurde seit der Erstpublikation bereits zwei Mal aktualisiert:

  • 2007
    • durch Ergänzung eines Anhangs mit Empfehlungen zu Entschädigungen von Verwaltungsrat und oberstem Management.
  • 2014
    • aufgrund des damals neuen Art.95 Abs.3 der Bundesverfassung (sog. «Minder-Initiative»).

Veröffentlichung neuer «Swiss Code» 2023

economiesuisse hat gestern, 06.02.2023 den neuen «Swiss Code» 2023 veröffentlicht.

Es handelt sich also um die dritte Überarbeitung dieses wichtigen Selbstregulierungswerkes.

Neuheiten im «Swiss Code» 2023

Die 2022 überarbeitete Fassung des neuen «Swiss Code» 2023 berücksichtigt neu:

  • die internationalen Entwicklungen im Bereich der Corporate Governance und
  • die Änderungen auf schweizerischer Ebene, die sich insbesondere aufgrund der Aktienrechtsrevision vom 19.06.2020 und durch die Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit (insbesondere «Environment, Social and Governance», abgekürzt «ESG») ergeben haben.

Der «Swiss Code» ist mittlerweile zu einem wichtigen Referenzwerk für Fragen der Corporate Governance geworden, welches unter Berücksichtigung von internationalen Entwicklungen auf die Situation in der Schweiz abzielt.

Der «Swiss Code» richtet sich zwar in erster Linie an die schweizerischen Publikumsgesellschaften. Gleichwohl können ihm auch nicht börsenkotierte Gesellschaften oder Organisationen (inklusive solche, die nicht Aktiengesellschaften sind) zweckmässige Leitideen entnehmen.

Die «Best Practices», die der «Swiss Code» festhält, sind

  • Leitlinien und
  • Empfehlungen.

Es bleibt indessen jedem Unternehmen unbenommen, in Ergänzung zum «Swiss Code» – und wo nötig auch in Abweichung davon –

  • andere Gewichtungen vorzunehmen und
  • eigene Ideen zu verfolgen.

Weicht ein Unternehmen in diesem Sinn vom «Swiss Code» ab, so erklärt es die von ihm gewählte individuelle Gestaltung in geeigneter Weise, entsprechend dem Prinzip «comply or explain», so economiesuisse.

Zum Swiss Code:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: Titelbild von: Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance | economiesuisse.ch

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.