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Stimmrechtsberatende Unternehmen: Inskünftig Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten

Ohne Abstimmungsempfehlung keine Offenlegungspflicht

Datum:
20.05.2026
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Aktiengesellschaft, Gesellschaftsrecht / Gesellschaften
Thema:
Stimmrechtsberatende Unternehmen
Stichworte:
Abstimmungsempfehlung, AG, Aktiengesellschaften, Aktienrecht, Aktionäre, Interessenkonflikte, Obligationenrecht, Offenlegungspflicht, OR, Stimmrechtsberatende Unternehmen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Summary

Aktiengesellschaften sollen mögliche Interessenkonflikte von stimmrechtsberatenden Unternehmen offenlegen müssen:

  • Für die Aktionärinnen und Aktionäre muss namentlich ersichtlich sein, ob die stimmrechtsberatenden Unternehmen auch für die Aktiengesellschaft selbst tätig sind.

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 13.05.2026 die Vernehmlassung eröffnet zu einer entsprechenden Änderung des

  • Obligationenrechts (OR).

Diese dauert bis am 04.09.2026.

Funktion

Stimmrechtsberatende Unternehmen

  • unterstützen
    • Aktionäre bei der Ausübung ihrer Stimmrechte;
  • sprechen gestützt auf die Geschäftsberichte oder Vergütungssysteme der Aktiengesellschaft
    • Empfehlungen aus, wie die Aktionäre an der Generalversammlung abstimmen sollen.

Interessenkonflikte

Sind stimmrechtsberatenden Unternehmen

  • gleichzeitig zu ihrem Mandat gegenüber den Aktionären auch
  • für die Aktiengesellschaft selbst tätig sind,

kann dies zu Interessenskonflikten führen.

Bundesratsvorschlag: Offenlegung

Im Auftrag des Parlaments (Motion 19.4122 Minder) schlägt der Bundesrat deshalb vor, dass Aktiengesellschaften vor der Generalversammlung mögliche Interessenkonflikte von stimmrechtsberatenden Unternehmen offenlegen müssen:

  • Die Information soll an bestehende Mitteilungsformen anknüpfen,
    • also mit der Einladung zur Generalsversammlung erfolgen.
  • Wenn bestätigt wird, dass keine Abstimmungsempfehlungen abgegeben worden sind,
    • entfällt die Offenlegungspflicht.

Die vorgeschlagene Regelung soll

  • stärken
    • die Rechte der Aktionäre und
  • sicherstellen
    • die freie Willensbildung sicherstellen.

Vernehmlassung

An seiner Sitzung vom 13. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts (OR) eröffnet.

Diese dauert bis am 04.09.2026.

Dokumente

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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