Analyse möglicher Organisations- und Verfahrensänderungen
An seiner Sitzung vom 17.03.2023 hat der Bundesrat (BR) verabschiedet:
- einen Bericht über die Ausübung des Stimmrechts durch Auslandschweizer.
Der Bericht
- gibt einen Überblick zur aktuellen Praxis;
- stellt fest, dass die Stimmunterlagen bei der überwiegenden Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten rechtzeitig eintreffen;
- analysiert er mögliche Organisations- und Verfahrensänderungen.
Der Bericht ist eine Folge des
Das Postulat hatte den BR beauftragt zu prüfen, ob vereinfacht werden könnten:
- der Versand der eidgenössischen Wahl- und Abstimmungsunterlagen an Auslandschweizer und
- die Stimmabgabe aus dem Ausland.
Die Erläuterungen
«Für den Bericht wurde erhoben, wann die Stimmunterlagen den Auslandschweizerinnen und -schweizern tatsächlich zugestellt werden. Zu diesem Zweck wurden die Auslandschweizer Stimmberechtigten der Kantone Luzern, Freiburg, Aargau, Tessin und Genf gefragt, wann sie die Stimmunterlagen für die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. November 2021 erhalten haben. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die Stimmunterlagen bei einer überwiegenden Mehrheit der Auslandschweizerinnen und -schweizer rechtzeitig eintreffen. Lediglich in entlegenen Ländern wie zum Beispiel Australien, Neuseeland, die Philippinen, Südafrika und Uruguay blieb den Auslandschweizerinnen und -schweizern teilweise wenig Zeit für die Stimmabgabe oder die Stimmunterlagen trafen zu spät ein.
Der Bericht untersucht verschiedene Optionen zur Beschleunigung der Zustellung – zum Beispiel der Einsatz des EDA-Kurierdienstes, die Vorverlegung des Versands oder die Zustellung an eine Adresse im Inland. Er kommt zum Schluss, dass die elektronische Stimmabgabe weiterhin der erfolgversprechendste Weg ist, um den von langen Postwegen betroffenen Auslandschweizer Stimmberechtigten die Stimmabgabe zu erleichtern. Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 3. März 2023 wurde drei Kantonen der Einsatz von E-Voting im Versuchsbetrieb und mit einem limitierten Elektorat ab Juni 2023 ermöglicht. Dieser Weg ist weiterzuverfolgen.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich in einem Stimmregister eintragen lassen. Als Stimmgemeinde gilt die letzte Wohnsitzgemeinde in der Schweiz oder, falls keine solche besteht, eine der Heimatgemeinden. Anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. September 2022 waren rund 214’000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in einem Stimmregister eingetragen.»
Quelle: Medienmitteilung der Bundeskanzlei vom 17.03.2023
Dokumente
Quelle
LawMedia Redaktionsteam