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Eherecht

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Ehelicher Unterhalt: Zeitliche Dauer

Datum:
28.03.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Thema:
Ehelicher Unterhalt
Stichworte:
Ehelicher Unterhalt, Ehescheidung, Ehetrennung, Erwerbstätigkeit, Trennung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 163

Der «eheliche Unterhalt» ist im Unterschied zum «Scheidungsunterhalt»

  • nicht zeitlich begrenzt;
  • bis zum Zeitpunkt der Ehescheidung geschuldet,
    • sofern und soweit der andere Ehegatte den gebührenden Unterhalt nicht mit seinem eigenen Einkommen zu decken vermag.

Die Pflicht zur Aufnahme oder Ausdehnung einer Erwerbstätigkeit

  • besteht bereits im Zuge der Trennung,
    • wenn mit der Wiederaufnahme eines gemeinsamen Haushalts nicht mehr wirklich zu rechnen ist.

BGer 5A_849/2020 vom 27.06.2022   =    BGE 148 III 358 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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