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Betreibung

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Pfändbarkeit eines Freizügigkeitsguthabens

Datum:
01.03.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht
Thema:
Freizügigkeitsguthaben im Rahmen eines Arrestverfahren
Stichworte:
Arrest, Freizügigkeitsguthaben, Pfändbarkeit, Pfändung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 92 + SchKG 93

In einem betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren stellte sich der SchKG-Aufsichtsbehörde (AB) die Frage, ob ein Freizügigkeitsguthaben im Rahmen eines Arrestverfahrens pfändbar ist:

  • ganz, sofern das Rentenkapital durch Schuldner über Jahre nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet wurde, oder
  • teilweise, diesfalls mit einer Rentenberechnung.

Das Betreibungsamt hat laut AB zu ermitteln,

  • welche lebenslängliche Rente sich mit dem Guthaben unter Beachtung der erwartbaren durchschnittlichen Lebenserwartung des Schuldners kaufen liesse und
  • ob der erhobene Betrag für die Dauer eines Jahres zu pfänden, soweit das Existenzminimum des Schuldners aus anderen Mitteln gedeckt werden kann.

Vgl. BGer 5A_338/2019 vom 23.09.2019, Erw. 6.2.1; BGer 5A_884/2020 vom 10.06.2021, Erw. 2.4.2; BGer 8C_441/2021 vom 24.11.2021.

Sofern und soweit sich der Schuldner zur Frage seines Existenzminimums und seines Einkommens nicht vernehmen lässt,

  • kann laut AB davon ausgegangen werden,
    • dass sein Lebensbedarf derzeit gedeckt sei und
    • dass die Jahresrente gepfändet werden könne.

Quelle

Aufsichtsbehörde Basel-Stadt
18.01.2022
in: BlSchK 86 (2022) Nr. 22, S. 197 ff.

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