Arrest bedeutet amtliche Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung.
Mit dem Arrest kann ein Gläubiger Vermögen seines Schuldners blockieren und einer bereits eingeleiteten oder erst noch bevorstehenden Zwangsvollstreckung zuführen.
- Gesetzliche Grundlagen
- Abgrenzungen
- Rechtsnatur
- Funktion
- Parteien
- Arrestvoraussetzungen
- Arrestkaution
- Arrestverfahren
- Arrestfolgen
- Arresteinsprache
- Rechtsmittel / Rechtsbehelfe
- Auslandgläubiger / Inlandschuldner
- Inlandgläubiger / Auslandschuldner
- Gattungsarrest
- Sucharrest / Fishing Expedition
- Staatenarrest
- Zollarrest
- Steuerarrest
- Abwehrmittel des Arrestschuldners
- Arrestprosequierung
- Dahinfallen des Arrests
- Arrest und Konkurs
- Internationaler Arrest
Aktuelles Urteil: Schadenersatz bei ungerechtfertigtem Arrest
Gegen die gerichtliche Anordnung eines Arrests kann der betroffene Schuldner Einsprach erheben. Das Bundesgericht hat in einem Urteil die Auffassung bestätigt, dass eine gutgeheissene Arresteinsprache im Hinblick auf eventuelle Schadenersatzforderungen die Widerrechtlichkeit des Arrests begründe. Anders gesagt: Wehrt ein Schuldner einen Arrest im Einspracheverfahren erfolgreich ab, wird im Hinblick auf eventuelle Schadenersatzansprüche die Widerrechtlichkeit des Arrests als gegeben angesehen.
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