Vernehmlassung bis 12.06.2023
Das Parlament hatte in der SS 2022 beschlossen, dass Straftaten von Personen, die vor und nach ihrem 18. Geburtstag ein Delikt begangen haben, inskünftig grundsätzlich getrennt beurteilt und sanktioniert werden sollen:
- Für den Fall, dass aufgrund dieser Trennung mehrere Sanktionen im Vollzug zusammentreffen, müssen das Vorgehen und die Zuständigkeiten geregelt werden.
Der Bundesrat (BR) hat daher am 03.03.2023 die Vernehmlassung zu entsprechenden Änderungen folgender Erlasse eröffnet:
- Verordnung zum Strafgesetzbuch;
- Militärstrafgesetz (V-StGB-MStG).
Die Vernehmlassung dauert bis zum 12.06.2023.
Einleitung
Das Parlament hat in der Sommersession 2022 im Rahmen einer Änderung der Strafprozessordnung (StPO) einzelne Bestimmungen folgender Erlasse revidiert:
- Jugendstrafgesetz (JStG);
- Jugendstrafprozessordnung (JStPO).
Gegenstand
Aufgrund dieser StPO-Revision werden u.a. Straftaten von sog. «Übergangstätern», also Personen, die vor und nach Vollendung ihres 18. Altersjahres straffällig geworden sind, künftig grundsätzlich
- getrennt beurteilt und
- getrennt sanktioniert.
Folgen einer getrennten Beurteilung + Sanktionierung
Es kann also folgende Situation entstehen:
- Eine Person wird gleichzeitig verurteilt:
- zu einer Sanktion nach Jugendstrafrecht und
- zu einer Sanktion nach Erwachsenenstrafrecht.
- Dies hat Folgen für den Vollzug der Sanktionen:
- Mit den vorgeschlagenen Änderungen in der V-StGB-MStG will der BR regeln:
- wie der Vollzug der Sanktionen in solchen Fällen koordiniert wird und
- wie die Zuständigkeiten festgelegt werden sollen.
- Mit den vorgeschlagenen Änderungen in der V-StGB-MStG will der BR regeln:
Vernehmlassung
Die Vernehmlassung zu diesen Änderungen dauert bis:
- 12.06.2023.
Voraussichtliches Inkrafttreten
Die Änderungen der StPO sowie der V-StGB-MStG sollen nach derzeitiger Planung voraussichtlich in Kraft treten am
- 01.01.2024.
Quelle
LawMedia Redaktionsteam