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Arbeitsrecht / Ausländer- und Asylrecht

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Erwerbstätige aus Drittstaaten: Erleichterte Bewilligungsverfahren

Datum:
06.04.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Thema:
Bewilligungsverfahren für erwerbstätige Drittstaatenangehörige
Stichworte:
Bewilligungsverfahren, Drittstaaten, Drittstaatenangehörige, Erleichterungen, Erwerbstätige, Erwerbstätigkeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Qualifizierte Erwerbstätige aus Drittstaaten erhalten in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung, und aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat eine Reihe von Massnahmen zum Abbau administrativer Hürden umgesetzt, um das Bewilligungsverfahren zu erleichtern.

Das EJPD hat den Bundesrat (BR) an seiner Sitzung vom 05.04.2023 informiert.

Detail-Information

«Qualifizierte Erwerbstätige aus Drittstaaten können in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung erhalten, wenn dafür ein Bedarf besteht und dies im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt. In einem im Auftrag des Nationalrats verfassten Bericht vom 4. März 2022 hat der Bundesrat aufgezeigt, mit welchen Massnahmen der Abbau administrativer Hürden vorangetrieben, die Verfahren beschleunigt und die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht werden können. Er hat das EJPD beauftragt, einzelne dieser Massnahmen direkt umzusetzen und andere vertieft zu prüfen.

Erleichterte Verfahren in Berufen mit grossem Fachkräftemangel

Das EJPD hat den Bundesrat an seiner Sitzung über die inzwischen unternommenen Schritte informiert. Seit dem 1. Februar 2023 können die kantonalen Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden der Situation jener Unternehmen Rechnung tragen, die qualifizierte Fachkräfte in besonders vom Fachkräftemangel betroffenen Berufen suchen. Konkret können sie in solchen Berufen die Anforderungen an die beruflichen Qualifikationen und an den Nachweis des Vorrangs von inländischen Arbeitnehmenden grosszügiger auslegen.

Dazu hat das EJPD nach einer Konsultation der Kantone die Weisungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) angepasst. Den Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit von bereits in der Schweiz anwesenden Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsbewilligung können die Kantone seither ebenfalls vereinfacht bewilligen. Weiter wird seit dem 1. Februar 2023 das Verfahren für einen Teil der Arbeitsbewilligungsgesuche verkürzt, so dass diese nicht mehr der Zustimmung des Bundes bedürfen.

Kontingentssystem wird nicht in Frage gestellt

Die Einführung eines Express-Gebührenzuschlags für die beschleunigte Bearbeitung von Arbeitsbewilligungsgesuchen lehnen die Kantone ab. Der Bundesrat hat daher entschieden, darauf zu verzichten. Stattdessen werden sich die Kantone und das EJPD bis Ende 2023 über optimale Methoden in Bezug auf Bearbeitungsfristen und Verfahren austauschen.

Eine im Jahr 2022 vom EJPD durchgeführte Umfrage bei Kantonen und Sozialpartnern hat gezeigt, dass das heutige System mit Kontingenten den Zweck der Steuerung der Zuwanderung gut erfüllt und gleichzeitig flexibel ist. Dennoch wird das EJPD punktuelle Verbesserungen umsetzen. So soll die jährliche Kontingentsfestlegung künftig noch stärker evidenzbasiert erfolgen. Die Zuteilung von Ergänzungskontingenten aus der Bundesreserve an die Kantone wird weiter vereinfacht.»

Quelle: Erleichterte Bewilligungsverfahren für Erwerbstätige aus Drittstaaten (admin.ch)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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