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Bildung / Kindsrecht

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Massnahmen gegen einen Schüler wegen Kopftritts gegen Mitschüler: Grosses Ermessen der Schulleitung

Datum:
03.04.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Familie, Ehe, Konkubinat, Kindsrecht, Bildungsrecht
Thema:
Disziplinierung von Schülern
Stichworte:
Disziplinarmassnahmen, Fehlverhalten, Gewalt, Massnahmen, Schule, Schulleitung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Art. 5 BV; § 144 VRG; § 63 VBG; § 18 VBV

Beim Massnahme-Entscheid,

  • ob das Fehlverhalten disziplinarisch zu ahnden ist und
  • welche Disziplinarmassnahmen zu verhängen sind,

steht der Schulleitung ein Entschliessungs- und Auswahlermessen zu,

  • in welches die Rechtsmittelinstanz nicht eingreift,
    • soweit es pflichtgemäss ausgeübt wird.

Tritt ein Schüler auf den Kopf eines Mitschülers, rechtfertigt dies Disziplinarmassnahmen der Schulleitung wie

  • Strafaufgaben;
  • Fussballverbot.

Das öffentliche Interesse an einem geordneten Schulbetrieb rechtfertigt solche Eingriffe,

  • als zumutbar und verhältnismässig;
  • als überwiegend im Verhältnis zu den privaten Interessen des fehlbaren Schülers;
  • weil dadurch der Anspruch auf ausreichenden Grundschulunterricht nicht tangiert wird.

Der Entscheid ist rechtskräftig.

Bildungs- und Kulturdepartement Luzern,
Entscheid vom 25.10.2022 – BKD 2022 3

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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