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Zivilprozessrecht / Kindsrecht / Eherecht

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Nachehelicher Unterhalt: Auswirkungen der Interdependenz zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt

Datum:
11.04.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht, Eherecht / Eheschliessung / Ehe, Familie, Ehe, Konkubinat, Kindsrecht
Thema:
Nachehelicher Unterhalt
Stichworte:
Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Nachehelicher Unterhalt
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZPO 58; ZGB 176 Abs. 1 + 3 i.V.m. ZGB 276 Abs. 2

Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten unterliegt dem sog. «Dispositionsgrundsatz»:

  • Antragsprinzip
    • Das Eheschutzgericht darf daher einem Ehegatten von Amtes wegen mehr Unterhalt zuzusprechen, als er verlangt hat.
  • Vorsichtsprinzip
    • Um sich gegen die Konsequenzen des Dispositionsgrundsatzes zu wappnen,
      • hat der Ehegatte,
        • welcher sowohl für ein Kind als auch für sich selbst Unterhalt erstreiten will,
          • grundsätzlich ein Eventualbegehren für den Fall einzubringen, dass er mit seinen Hauptanträgen nicht obsiegt.

Wird im Berufungsverfahren der Betreuungsunterhalt

  • reduziert und die frei werdenden Mittel für den Ehegattenunterhalt verwendet,
    • obwohl die unterhaltsberechtigte Partei den erstinstanzlichen Entscheid nicht angefochten hat,
      • ist dies – aufgrund der Interdependenz zwischen Kindes- und Ehegattenunterhalt,
        • welche sich aus Anwendung der zweistufigen Berechnungsmethode zu Überschussverteilung ergibt – nicht willkürlich.

BGer 4A_60/2022 vom 05.12.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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