GPS-Tracker
Bisher verboten
Bisher hatten die Arlines Bedenken: Passagiere durften kleine Ortungsgeräte wie den AirTags von Apple oder SmartTags von Samsung, die nicht nur einen Schlüsselbund, sondern auch einen Koffer orten können, nicht verwenden:
- Lange Zeit wurden die Minisender im aufgegebenen Gepäck als Sicherheitsrisiko eingeschätzt und verboten.
Nun erlaubt
Die Regeln der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) wurden angepasst:
- Das Mitführen von GPS-Trackern im Frachtraum von Flugzeugen ist nun formal erlaubt.
Vgl. hiezu:
- EXCEPTION FOR LITHIUM BATTERY POWERED DATA LOGGERS / CARGO TRACKING DEVICES | icao.int
- Bestimmungen bezüglich gefährlicher Güter, die von den Passagieren oder
Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden | lba.de
Anforderungen an die Tracker-Batterien
Gemäss den neuen Regeln der ICAO (siehe oben) sind nur Tracker erlaubt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Batterien dürfen beim Lithiumgehalt von 0,3 Gramm nicht überschreiten.
- Die Nennenergieleistung hat max. 2,7 Wattstunden (Wh) zu betragen.
- Die Geräte müssen vor Beschädigung geschützt sein.
Diese Kriterien treffen auf gängige Batterien wie Knopfzellen vom Typ CR2032 zu, welche denn auch in den AirTags oder vergleichbaren Trackern verwendet werden.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam