Gestaffeltes Inkrafttreten ab 15.07.2023
An seiner Sitzung vom 10.05.2023 hat der Bundesrat (BR) ein zweites Umsetzungspaket zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden beschlossen:
- Präzisiert werden u.a. Regelungen
- bei verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen;
- bei praktischen Prüfungen;
- beim Entzug eines Führerausweises.
- Das zweite Paket tritt gestaffelt ab dem 15. Juli 2023 in Kraft.
Einleitung
Der BR hat 2017 in einer Vernehmlassung Massnahmen zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden vorgeschlagen:
- Am 14. Dezember 2018 hat er
- ein erstes Paket beschlossen und
- gestaffelt bis am 1. Januar 2021 umgesetzt.
- Kernpunkte waren
- die Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag;
- die Möglichkeit, den Lernfahrausweis für Personenwagen bereits mit 17 Jahren zu erwerben.
Der BR setzt nun das zweite Paket in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen
- Umtausch des blauen Papierführerausweises
- Der BR hat die Frist zum Umtausch in einen Ausweis im Kreditkartenformat verlängert.
- Neu endet sie am 31. Oktober 2024 (bisher: 31. Januar 2024).
- Inkrafttreten
- Juli 2023
- Der BR hat die Frist zum Umtausch in einen Ausweis im Kreditkartenformat verlängert.
- Nachvollzug von EU-Recht bei den Führerausweiskategorien
- Der Begriff «Sitzplätze» wird einheitlich durch «Plätze» ersetzt.
- Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Fahrberechtigung der Ausweisunterkategorie D1.
- Zukünftige Inhaberinnen und Inhaber der Unterkategorie D1 dürfen keine Kleinbusse und Gesellschaftswagen mehr führen, die zwar nur 16 «Sitzplätze», zusätzlich aber auch noch Stehplätze aufweisen.
- Die Stehplätze sind künftig auf die Anzahl «Plätze» anzurechnen.
- Stehplätze sind nur bei Gesellschaftswagen und Kleinbussen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmen zugelassen.
- Wer daher die erwähnten Fahrzeuge im regionalen fahrplanmässigen Verkehr führen will,
- muss künftig die Kategorie D erwerben.
- Wer heute die Unterkategorie D1 besitzt,
- muss die Kategorie D nicht erwerben (Besitzstandsgarantie).
- Inkrafttreten
- Juli 2023
- Der Begriff «Sitzplätze» wird einheitlich durch «Plätze» ersetzt.
- Angleichung der Altersgrenzen für die verkehrsmedizinische Untersuchung
- Wer 75 und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt,
- muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen.
- Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren.
- Mit dieser Erhöhung gilt das gleiche Alter wie für die erste Kontrolluntersuchung von Personen, die beispielsweise die Ausweiskategorie B (Personenwagen) besitzen.
- Inkrafttreten
- März 2024
- Wer 75 und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt,
- Abbau von Doppelspurigkeiten bei den Sehtests und den verkehrsmedizinischen Untersuchungen
- Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will,
- muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen.
- Ausweisinhaberinnen und -inhaber müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen.
- Ebenfalls keinen Sehtest mehr benötigen sollen Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen.
- Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft.
- Inkrafttreten
- März 2024
- Wer bereits eine berufsmässige Ausweiskategorie oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) besitzt,
- muss sich zum Erwerb einer weiteren berufsmässigen Führerausweiskategorie oder der BPT-Bewilligung keiner weiteren verkehrsmedizinischen Untersuchung mehr unterziehen.
- Die Fahreignung wird bei den regelmässigen Kontrolluntersuchungen geprüft.
- Inkrafttreten
- März 2024
- Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will,
- Umsetzung eines Bundesgerichtsentscheids
- Der Zeitpunkt für das Aufgebot zur erstmaligen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung und der Untersuchungsrhythmus wird einheitlich vorgeschrieben.
- Damit wird einem Entscheid des Bundesgerichts Rechnung getragen und sichergestellt, dass die kantonalen Behörden betroffene Personen gleichbehandeln.
- Inkrafttreten
- März 2024
- Der Zeitpunkt für das Aufgebot zur erstmaligen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung und der Untersuchungsrhythmus wird einheitlich vorgeschrieben.
- Gleichbehandlung beim Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises
- Während eines Entzuges des Lernfahr- oder des Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden,
- die – wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen – hätte entzogen werden müssen.
- Inkrafttreten
- März 2024
- Während eines Entzuges des Lernfahr- oder des Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden,
- Steigerung der Qualität der praktischen Führerprüfung für den Erwerb eines Führerausweises für Motorräder (Kat. A) und für Personenwagen (Kat. B)
- Die Prüfungen für die Kategorie A und B müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr gefahren werden.
- Daher dauert die praktische Führerprüfung für den Erwerb eines Motorradführerausweises künftig länger (60 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat statt bisher 30 Minuten).
- Inkrafttreten
- März 2024.
- Die Prüfungen für die Kategorie A und B müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr gefahren werden.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam