LAWNEWS

Verkehrsrecht

QR Code

Revision der Führerausweisvorschriften: BR setzt zweites Paket in Kraft

Datum:
11.05.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Führerausweisentzug
Thema:
Revision der Führerausweisvorschriften
Stichworte:
Führerausweis, Führerausweisvorschriften, Gestaffelte Inkraftsetzung, Revision
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gestaffeltes Inkrafttreten ab 15.07.2023

An seiner Sitzung vom 10.05.2023 hat der Bundesrat (BR) ein zweites Umsetzungspaket zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden beschlossen:

  • Präzisiert werden u.a. Regelungen
    • bei verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen;
    • bei praktischen Prüfungen;
    • beim Entzug eines Führerausweises.
  • Das zweite Paket tritt gestaffelt ab dem 15. Juli 2023 in Kraft.

Einleitung

Der BR hat 2017 in einer Vernehmlassung Massnahmen zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden vorgeschlagen:

  • Am 14. Dezember 2018 hat er
    • ein erstes Paket beschlossen und
    • gestaffelt bis am 1. Januar 2021 umgesetzt.
  • Kernpunkte waren
    • die Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag;
    • die Möglichkeit, den Lernfahrausweis für Personenwagen bereits mit 17 Jahren zu erwerben.

Der BR setzt nun das zweite Paket in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen

  • Umtausch des blauen Papierführerausweises
    • Der BR hat die Frist zum Umtausch in einen Ausweis im Kreditkartenformat verlängert.
      • Neu endet sie am 31. Oktober 2024 (bisher: 31. Januar 2024).
    • Inkrafttreten
      • Juli 2023
  • Nachvollzug von EU-Recht bei den Führerausweiskategorien
    • Der Begriff «Sitzplätze» wird einheitlich durch «Plätze» ersetzt.
      • Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Fahrberechtigung der Ausweisunterkategorie D1.
      • Zukünftige Inhaberinnen und Inhaber der Unterkategorie D1 dürfen keine Kleinbusse und Gesellschaftswagen mehr führen, die zwar nur 16 «Sitzplätze», zusätzlich aber auch noch Stehplätze aufweisen.
      • Die Stehplätze sind künftig auf die Anzahl «Plätze» anzurechnen.
      • Stehplätze sind nur bei Gesellschaftswagen und Kleinbussen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmen zugelassen.
    • Wer daher die erwähnten Fahrzeuge im regionalen fahrplanmässigen Verkehr führen will,
      • muss künftig die Kategorie D erwerben.
    • Wer heute die Unterkategorie D1 besitzt,
      • muss die Kategorie D nicht erwerben (Besitzstandsgarantie).
    • Inkrafttreten
      • Juli 2023
  • Angleichung der Altersgrenzen für die verkehrsmedizinische Untersuchung
    • Wer 75 und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt,
      • muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen.
    • Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren.
      • Mit dieser Erhöhung gilt das gleiche Alter wie für die erste Kontrolluntersuchung von Personen, die beispielsweise die Ausweiskategorie B (Personenwagen) besitzen.
    • Inkrafttreten
      • März 2024
  • Abbau von Doppelspurigkeiten bei den Sehtests und den verkehrsmedizinischen Untersuchungen
    • Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will,
      • muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen.
    • Ausweisinhaberinnen und -inhaber müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen.
      • Ebenfalls keinen Sehtest mehr benötigen sollen Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen.
      • Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft.
    • Inkrafttreten
      • März 2024
    • Wer bereits eine berufsmässige Ausweiskategorie oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) besitzt,
      • muss sich zum Erwerb einer weiteren berufsmässigen Führerausweiskategorie oder der BPT-Bewilligung keiner weiteren verkehrsmedizinischen Untersuchung mehr unterziehen.
    • Die Fahreignung wird bei den regelmässigen Kontrolluntersuchungen geprüft.
    • Inkrafttreten
      • März 2024
  • Umsetzung eines Bundesgerichtsentscheids
    • Der Zeitpunkt für das Aufgebot zur erstmaligen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung und der Untersuchungsrhythmus wird einheitlich vorgeschrieben.
      • Damit wird einem Entscheid des Bundesgerichts Rechnung getragen und sichergestellt, dass die kantonalen Behörden betroffene Personen gleichbehandeln.
    • Inkrafttreten
      • März 2024
  • Gleichbehandlung beim Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises
    • Während eines Entzuges des Lernfahr- oder des Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden,
      • die – wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen – hätte entzogen werden müssen.
    • Inkrafttreten
      • März 2024
  • Steigerung der Qualität der praktischen Führerprüfung für den Erwerb eines Führerausweises für Motorräder (Kat. A) und für Personenwagen (Kat. B)
    • Die Prüfungen für die Kategorie A und B müssen neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Strassenverkehr gefahren werden.
      • Daher dauert die praktische Führerprüfung für den Erwerb eines Motorradführerausweises künftig länger (60 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat statt bisher 30 Minuten).
    • Inkrafttreten
      • März 2024.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.