Vernehmlassungsfrist: 21.06.2023
Der Bundesrat (BR) hat am 24.05.2023 beschlossen, die Vernehmlassung zur Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop, PLB) für systemrelevante Banken (Systemically Important Banks, SIBs) per 25.05.2023 zu eröffnen:
- Mit dieser Vorlage sollen zugleich die vom BR im März 2023 mittels Verordnung eingeführten Grundlagen für das Instrument eines PLB – sowie weitere damals eingeführte Massnahmen zur Unterstützung der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS – in ordentliches Recht überführt werden.
Die aufgrund der Dringlichkeit verkürzte Vernehmlassung dauert bis am 21.06.2023.
Einleitung
SIBs erfüllen unter anderem die im Bankengesetz (BankG) festgelegten systemrelevanten Funktionen, namentlich
- das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft sowie
- den Zahlungsverkehr.
Aufgrund der Grösse, der Marktbedeutung und der Vernetzung einer SIB kann die Notlage oder der Ausfall einer SIB verursachen:
- erhebliche Verwerfungen im Finanzsystem und
- bedeutende volkswirtschaftliche Schäden.
Der BR und das Parlament haben deshalb in den letzten Jahren zahlreiche Massnahmen ergriffen, um die Widerstandskraft von SIBs zu stärken.
2012 traten Regelungen für SIBs in Kraft, die die Anforderungen an die Eigenmittel und Liquidität erhöhten und zudem auf eine bessere Abwicklungsfähigkeit von SIBs abzielten.
Wir berichteten:
Diese Anforderungen wurden mehrmals verschärft. Am 11.03.2022 hat der Bundesrat zudem Eckwerte zur Einführung eines PLB für SIBs beschlossen.
Wir berichteten:
Systemerweiterung von 2 auf 3 Stabilitäts-Instrumentarien
Um die Krisenfestigkeit der systemrelevanten Banken zu stärken und das Risiko volkswirtschaftlicher Verwerfungen zu reduzieren, setzte die Schweizer Gesetzgebung bisher auf zwei Instrumente:
1. erhöhte Kapital- und Liquiditätsanforderungen;
2. eine verbesserte Sanier- und Liquidierbarkeit (Too-big-to-fail-Regulierung).
Um das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Überlebensfähigkeit einer rekapitalisierten und solventen systemrelevanten Bank zu erhöhen, soll künftig
3. eine zusätzliche Liquidität temporär über eine staatliche Liquiditätssicherung, einen sog. «Public Liquidity Backstop», zur Verfügung gestellt werden können.
Ein sog. «Public Liquidity Backstop» gehört international zum Standard-Kriseninstrumentarium. Er erhöht die Erfolgschancen einer allfälligen Sanierung einer systemrelevanten Bank und würde die systemrelevanten Banken in der Schweiz mit ihren ausländischen Konkurrenten gleichstellen.
Konsolidierung Notrecht
Im Zusammenhang mit der Vertrauenskrise in die Credit Suisse hat der BR am 16.03.2023 die Grundlagen des PLB mittels Notrechts eingeführt, um einen ungeordneten Konkurs der Credit Suisse zu verhindern.
Diese Bestimmungen sowie weitere Massnahmen im Zusammenhang mit der anschliessenden Übernahme der Credit Suisse durch die UBS sind in die vorliegende Änderung des BankG eingeflossen:
- Damit sie nicht ausser Kraft treten, musste der BR dem Parlament innert sechs Monaten eine Vorlage zur Überführung der Verordnung ins ordentliche Recht überweisen.
Aufarbeitung CS-Krise + Too-Big-To-Fail-Regelwerk
Im Rahmen der vom Bundesrat am 29.03.2023 beschlossenen Aufarbeitung der Ereignisse rund um die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS sollen das gesamte Schweizer Too-Big-To-Fail Regelwerk und damit auch die in dieser Vorlage enthaltenen Instrumente nochmals umfassend beurteilt und die Ergebnisse dem Parlament im Rahmen des nächsten Berichts des BR zu den systemrelevanten Banken gemäss BankG 52 im Frühjahr 2024 unterbreitet werden.
- Im Rahmen dieses Berichts sollen auch verschiedene Prüfaufträge, die das Parlament dem BR im Nachgang zu den Ereignissen im März 2023 erteilt hat, erfüllt werden.
Was ist ein PLB?
«Der Public Liquidity Backstop (PLB) ist eine staatliche Liquiditätssicherung. Diese kommt zum Tragen, wenn erstens die bankeigenen flüssigen Mittel nicht mehr ausreichen, um die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und zweitens auch die Möglichkeit der Zentralbank, gegen ausreichende Sicherheiten ausserordentliche Liquiditätshilfe zu leisten, erschöpft ist. Dann erlaubt drittens ein PLB, dass die Zentralbank weitere Liquidität bereitstellt, die vom Staat garantiert ist. Die Höhe der Garantie muss im Einzelfall je nach Konstellation festgelegt werden.»
Quelle: Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen vom 25.05.2023
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Verordnung über zusätzliche Liquiditätshilfe-Darlehen und die Gewährung von Ausfallgarantien des Bundes für
Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank an systemrelevante Banken | newsd.admin.ch - Stabilität des Finanzsektors: BR will neues Instrument einführen
- Höhere Kapitalanforderungen an inlandorientierte systemrelevante Banken
- Änderung Bankengesetz (BankG): «too big to fail»
Quelle
LawMedia Redaktionsteam