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Gesundheitsrecht / Werberecht

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Verbot von Werbung für Tabakprodukte + E-Zigaretten, die Minderjährige erreicht

Datum:
25.05.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht, Werberecht
Thema:
Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten, die Minderjährige erreicht
Stichworte:
E-Zigaretten, Jugendliche, Minderjährige, Minderjährigenschutz, Tabak, Tabakkonsum, Verbot
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Überweisung von Gesetzesentwurf + Botschaft ans Parlament

Der Bundesrat (BR) möchte Jugendliche vor dem Tabakkonsum schützen:

  • Nach Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» hat der BR am 24.05.2023 beschlossen, zu verbieten
    • die Werbung für
      • Tabakprodukte und
      • elektronische Zigaretten
    • an Orten und
    • in Medien, zu denen Jugendliche Zugang haben.
  • Betroffen sind insbesondere
    • die Printmedien;
    • unter bestimmten Voraussetzungen die Online-Werbung;
    • Festivals.

Die entsprechende Botschaft wird an das Parlament überwiesen.

Erarbeitung und Vernehmlassung der Verordnung

Die Verordnung

  • wird derzeit erarbeitet und
  • im Sommer zur Vernehmlassung vorgelegt.

Voraussichtliches Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung

Sowohl Gesetz als auch Verordnung werden voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten.

Initiativen-Umsetzung

Die Umsetzung der Initiative wird voraussichtlich 2026 erfolgen.

Detail-Informationen zum Gesetzesvorhaben

«In Zukunft darf keine Werbung für Tabakprodukte oder elektronische Zigaretten mehr in den Printmedien platziert werden. Auch an öffentlich zugänglichen Orten wie Verkaufsstellen und Festivals, die von Minderjährigen aufgesucht werden können, wird sie untersagt. Darüber hinaus wird das Sponsoring von Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, nicht mehr möglich sein.

Online-Werbung bleibt zulässig, sofern ein System zur Alterskontrolle sicherstellt, dass Minderjährige keine Seiten aufrufen können, die solche Werbung enthalten. Ein solches Alterskontrollsystem wird auch für den Verkauf von Produkten über das Internet oder über Automaten eingeführt.

Die Tabakindustrie muss zudem ihre Werbeausgaben offenlegen. Die Unternehmen können die entsprechenden Zahlen gemeinsam ausweisen, um das Geschäftsgeheimnis zu wahren.

Im Februar 2022 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» angenommen. Die neuen Verfassungsartikel verlangen, dass jegliche Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht, verboten wird.

Jedes Jahr sterben in der Schweiz 9500 Menschen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, der damit zu den grössten Problemen der öffentlichen Gesundheit gehört. Der Tabakkonsum verursacht zahlreiche nichtübertragbare Krankheiten, und die Kosten für deren medizinische Behandlung belaufen sich auf 3 Milliarden Franken pro Jahr. 2022 haben 6,9 Prozent der Jugendlichen im Alter von 11 bis 15 Jahren in der Schweiz in den letzten 30 Tagen Zigaretten geraucht. 5,7 Prozent der Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren hat mindestens einmal im Monat elektronische Zigaretten konsumiert. Tabakwerbung spielt beim Entscheid, mit dem Rauchen anzufangen, eine bedeutende Rolle.

2021 hat das Parlament das Tabakproduktegesetz verabschiedet. Die Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) konkretisiert die Bestimmungen dieses Gesetzes. Dazu gehören beispielsweise die Details zu kombinierten Warnhinweisen, zu Testkäufen oder zur Meldung von Produkten an das Bundesamt für Gesundheit.»

Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit vom 24.05.2023

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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