Eine Ärztin hat sich mit der Abgabe des Mittels Natrium-Pentobarbital an eine suizidwillige Person entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft keines Tötungsdelikts schuldig gemacht.
- Das Bundesgericht (BGer) weist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft ab.
- Die Beschwerde der Ärztin heisst es gut.
- Das Kantonsgericht muss weitere Abklärungen zum Sachverhalt treffen und neu entscheiden.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 28.06.2023
BGer 6B_1087/2021, 6B_1120/2021 vom 22.05.2023
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LawMedia Redaktionsteam