20.026 GESCHÄFT DES BUNDESRATES
Zivilprozessordnung. Änderung
Ablauf der Referendumsfrist: 06.07.2023
Einleitung
Mit seiner Botschaft vom 26.02.2020 wollte der Bundesrat (BR) die Zivilprozessordnung (ZPO) optimieren:
- Verbesserung der Praxistauglichkeit
- Erleichterung der Rechtsdurchsetzung im Privatrecht,
- insbesondere
- Senkung
- der Kostenschranken
- des Prozesskostenrisikos
- Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes
- Vereinfachung der Verfahrenskoordination.
- Senkung
- insbesondere
Auf die parlamentarischen Aufträge, die der BR mit seiner Botschaft und dem Gesetzesentwurf verfolgte, wurde eine langwierige Parlamentsdebatte, die nun in Bezug auf die Themen Praxistauglichkeit + Rechtsdurchsetzung nur teilweise abgeschlossen werden konnte. Die Themen der Verbandsklage und des Kollektivvergleichs sind noch parlaments-hängig.
Die Chronologie der langwierigen ZPR-Revision
Die Eckdaten der ZPR-Revision
Beschlüsse von National- und Ständerat vom 17.03.2023
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Datum der Veröffentlichung: 28.03.2023
Ablauf der Referendumsfrist: 06.07.2023
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Der Wortlaut der revidierten ZPO-Bestimmungen
Version «Bundesblatt»
Quelle: Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung (parlament.ch)
Version «Fedlex»
Die Verbandsklage + Kollektiv-Vergleich
Die Rechts-Kommission des Nationalrats (RK-N) hatte am 24.06.2022 mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, ihren Entscheid zum Eintreten auf die Vorlage des Bundesrats zur Verbandsklage und zum kollektiven Vergleich (21.082) vorerst aufzuschieben und das zuständige Departement mit diversen Zusatzabklärungen beauftragt.
Weiterführende Informationen
- Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung | parlament.ch
- Kollektiver Rechtsschutz: Zu viele offene Fragen zum heutigen Zeitpunkt | parlament.ch
- 20.026 GESCHÄFT DES BUNDESRATES – Zivilprozessordnung. Änderung | parlament.ch
- ZPO-Revision: Begründung von Rechtsmittelurteilen nur noch auf Verlangen?
- Zivilprozessordnung (ZPO): BR verabschiedet Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz
- 20.026 | Zivilprozessordnung. Änderung | Geschäft | Das Schweizer Parlament
- Zivilprozess
Quelle
LawMedia Redaktionsteam