Auswahlrecht zwischen Klebevignette oder E-Vignette
Wer die Schweizer Nationalstrassen benutzt, kennt die sog. «Autobahnvignette».
Künftig kann man die Form der Vignette auswählen:
- Auf den 01.08.2023 wird neben der Klebevignette die elektronische Vignette (E-Vignette) in einem dualen System eingeführt.
Der Bundesrat (BR) hat am 16.06.2023
- die dafür notwendige Totalrevision der Nationalstrassenabgabeverordnung (NSAV) genehmigt;
- die dafür erforderliche Inkraftsetzung des revidierten Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) auf den 01.08.2023 beschlossen.
Einleitung
Die Nationalstrassenabgabe mittels der sog. «Autobahnvignette» wird seit ihrer Einführung im Jahr 1985 in der «Klebevignetten-Form» erhoben.
Ergänzung der Erhebungsform durch eine E-Vignette
Mit der Einführung der E-Vignette wird – so das Wording – eine weitere Erhebungsform eingeführt:
- Fahrzeugführer können künftig wählen zwischen:
- Benutzung eine Klebevignette oder
- Verwendung der E-Vignette.
Unterschiede zur Klebevignette
- E-Vignette
- an das Kontrollschild gebunden
- Vorteile
- für
- Inhaber von Wechselschildern;
- Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen.
- für
- Vorteile
- an das Kontrollschild gebunden
- Klebevignette
- an das Fahrzeug gebunden.
Vignetten-Erwerb
- E-Vignette
- ab dem 01.08.2023 zeit- und ortsunabhängig
- über ein Webportal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
- ab dem 01.08.2023 zeit- und ortsunabhängig
- Klebevignette
- weiterhin an den
- bekannten Verkaufsstellen;
- Autobahngrenzübergängen.
- weiterhin an den
Vignetten-Kaufpreis + -Gültigkeitsdauer
Für beide Erhebungsformen gelten:
- Der Verkaufspreis von CHF 40.00;
- die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres.
NSAV-Totalrevision
Die Totalrevision der NSAV beinhaltet die notwendigen Anpassungen für:
- die Einführung der E-Vignette;
- die in diesem Zusammenhang erfolgte Revision des NSAG.
Der Bundesrat (BR) hat diese Erlasse an seiner Sitzung vom 16.06.2023 verabschiedet.
Bevorstehende BAZG-Informationen
Das zuständige BAZG will noch vor der Einführung der E-Vignette am 01.08.2023 ausführlich zu Vertrieb und Umsetzung informieren.
Dokumente
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam