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Verkehrsrecht / Abgaben

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E-Vignette: Einführung auf den 01.08.2023

Datum:
19.06.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht, Abgaben
Thema:
E-Vignette
Stichworte:
Autobahn, Autobahnvignette, Autoverkehr, E-Vignette, Inkrafttreten am 01.08.2023, Schweizer Nationalstrassen, Strassenverkehr
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auswahlrecht zwischen Klebevignette oder E-Vignette

Wer die Schweizer Nationalstrassen benutzt, kennt die sog. «Autobahnvignette».

Künftig kann man die Form der Vignette auswählen:

  • Auf den 01.08.2023 wird neben der Klebevignette die elektronische Vignette (E-Vignette) in einem dualen System eingeführt.

Der Bundesrat (BR) hat am 16.06.2023

  • die dafür notwendige Totalrevision der Nationalstrassenabgabeverordnung (NSAV) genehmigt;
  • die dafür erforderliche Inkraftsetzung des revidierten Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) auf den 01.08.2023 beschlossen.

Einleitung

Die Nationalstrassenabgabe mittels der sog. «Autobahnvignette» wird seit ihrer Einführung im Jahr 1985 in der «Klebevignetten-Form» erhoben.

Ergänzung der Erhebungsform durch eine E-Vignette

Mit der Einführung der E-Vignette wird – so das Wording – eine weitere Erhebungsform eingeführt:

  • Fahrzeugführer können künftig wählen zwischen:
    • Benutzung eine Klebevignette oder
    • Verwendung der E-Vignette.

Unterschiede zur Klebevignette

  • E-Vignette
    • an das Kontrollschild gebunden
      • Vorteile
        • für
          • Inhaber von Wechselschildern;
          • Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen.
  • Klebevignette
    • an das Fahrzeug gebunden.

Vignetten-Erwerb

  • E-Vignette
    • ab dem 01.08.2023 zeit- und ortsunabhängig
      • über ein Webportal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
  • Klebevignette
    • weiterhin an den
      • bekannten Verkaufsstellen;
      • Autobahngrenzübergängen.

Vignetten-Kaufpreis + -Gültigkeitsdauer

Für beide Erhebungsformen gelten:

  • Der Verkaufspreis von CHF 40.00;
  • die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres.

NSAV-Totalrevision

Die Totalrevision der NSAV beinhaltet die notwendigen Anpassungen für:

  • die Einführung der E-Vignette;
  • die in diesem Zusammenhang erfolgte Revision des NSAG.

Der Bundesrat (BR) hat diese Erlasse an seiner Sitzung vom 16.06.2023 verabschiedet.

Bevorstehende BAZG-Informationen

Das zuständige BAZG will noch vor der Einführung der E-Vignette am 01.08.2023 ausführlich zu Vertrieb und Umsetzung informieren.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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