Wasser-, Strom- und Gasanlagen
Der Bundesrat (BR) will gemäss Stellungnahme vom 02.06.2023 dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) nicht unterstellen:
- Wasserkraftwerke;
- Stromnetze;
- Gasnetze:
Der BR ist der Ansicht, dass die sog. «Lex Koller» kein geeignetes Instrument darstellen würde, um die Versorgungssicherheit im Energiebereich zu gewährleisten.
Detail-Informationen zum Gesetzesvorhaben
«Die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft – namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie Gasnetze – sollen dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) unterstellt werden. Dies verlangt eine parlamentarische Initiative, die am 16. Dezember 2016 eingereicht wurde. Daraufhin hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) eine entsprechende Gesetzesänderung entworfen.
Begründet wurde der Gesetzgebungsbedarf insbesondere damit, dass die Wasserkraft und die Netze für eine unabhängige Versorgungssicherheit von strategisch existentieller Bedeutung seien. Deshalb soll ein Verkauf solcher Infrastrukturen an Personen im Ausland im Sinne des BewG grundsätzlich ausgeschlossen werden, wobei im Rahmen des anzupassenden BewG Ausnahmen möglich sein sollen.
Lex Koller-Ansatz ist ungeeignet
Zwar anerkennt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 2. Juni 2023 das Bedürfnis nach einer Stärkung der Versorgungssicherheit im Energiebereich. Zweck der Lex Koller ist es jedoch, den Verkauf von Grundstücken an Personen im Ausland zu regulieren. Durch die vorgesehene Anpassung des BewG würden in einem Gesetz zwei unterschiedliche Bewilligungsverfahren mit verschiedenen Zielen eingeführt.
Deshalb erachtet der Bundesrat die Unterstellung der Energieinfrastrukturen unter die Lex Koller als ungeeignetes Instrument, die Energieversorgung zu sichern. Ausserdem wirft der Gesetzesentwurf verschiedene Fragen in Zusammenhang mit der Eigentumsgarantie und der Wirtschaftsfreiheit auf. Unter anderem aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat dem Parlament, den Entwurf zur Änderung des BewG abzulehnen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden teilt die Haltung des Bundesrats.
Wichtige Energieinfrastrukturen bereits im Staatsbesitz
Der Bundesrat betont weiter, dass die bestehende Gesetzgebung bereits einen angemessenen Schutz gegenüber ausländischer Einflussnahme auf die Energieinfrastrukturen gewährleistet. Ausserdem befinden sich die wichtigen Energieinfrastrukturen im Besitz von Bund, Kantonen und Gemeinden, was den Verkauf an Personen im Ausland ohnehin an einen politischen Entscheid knüpft. Darüber hinaus hat das Parlament den Bundesrat im Rahmen der Motion 18.3021 beauftragt, eine Gesetzesgrundlage für eine Investitionskontrolle zu prüfen. Diese würde ebenfalls zum Schutz der Energieinfrastruktur beitragen.»
Quelle: Mitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 02.06.2023
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LawMedia Redaktionsteam