Die in Deutschland von einer Person schweizerischer Nationalität erlangte Streichung der Geschlechtsangabe wird in der Schweiz nicht anerkannt und kann nicht ins schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden:
- Nach dem klaren Willen des schweizerischen Gesetzgebers gilt einstweilen weiter:
- Die binäre rechtliche Geschlechterordnung (Mann/Frau).
- Der Verzicht auf einen Geschlechtseintrag ist daher unzulässig.
Das Bundesgericht (BGer) ist aufgrund der Gewaltenteilung nicht befugt, davon abzuweichen.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 08.06.2023
BGer 5A_391/2021 vom 08.06.2023
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LawMedia Redaktionsteam